Ein Antrag auf Asyl kann nach dem sog. Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden. Wir bitten um Verständnis, dass die Deutschen Auslandsvertretungen KEINE Asylanträge annehmen können.
Die Visaerteilung an Staatsangehörige der Russischen Föderation erfolgt im übrigen ausschließlich nach den Vorgaben der in der EU und Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen. Bei der tatsächlichen Nutzung eines Visums zum Grenzübertritt sind die Bestimmungen der russischen Behörden zu beachten