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Akkreditierung deutscher Journalisten in der Russischen Föderation
Wenn Sie in Russland auch nur für kurze Zeit journalistisch tätig sein wollen, müssen Sie beim russischen Außenministerium akkreditiert sein. Reisen Sie deshalb nur mit einem Journalistenvisum ein!
Journalisten ausländischer Medien müssen beim russischen Außenministerium akkreditiert sein, auch wenn sie nur für einen kurzen Zeitraum in Russland arbeiten.
Wenn Sie in Russland journalistisch tätig sein wollen, reisen Sie deshalb nur mit einem Journalistenvisum, keinesfalls mit einem Visum z.B. für touristische oder geschäftliche Zwecke ein, da eine Akkreditierung in diesem Fall nicht erfolgen kann.
Die Angaben auf diesen Seiten entsprechen den Informationen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Einstellung ins Internet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit – insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Änderungen – wird keine Haftung übernommen.
Für langfristige journalistische Tätigkeit in Russland ist der Status des „Korrespondenten“ vorgesehen.
Für kurzfristige journalistische Aufenthalte müssen Sie nach Erhalt des Journalistenvisums eine Akkreditierung als „Sonderkorrespondent“ beantragen. Das ist besonders wichtig für Kamerateams.
Akkreditierung von Journalisten als Sonderkorrespondent für einen kurzfristigen Aufenthalt
Technische Mitarbeiter arbeiten in den Niederlassungen ausländischer Medien als Produzenten, Redakteure, Sekretäre, Übersetzer oder als Spezialisten für TV-, Film- oder Übertragungstechnik.
Für die Einfuhr technischer Geräte benötigen Sie oft ein ATA-Carnet.
Zeitweilige Einfuhr von Kameraausrüstung und anderen Geräten (ATA-Carnet)