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Akkreditierung von Journalisten als Sonderkorrespondent für einen kurzfristigen Aufenthalt
Für kurzfristige journalistische Aufenthalte müssen Sie nach Erhalt des Journalistenvisums eine Akkreditierung als „Sonderkorrespondent“ beantragen. Das ist besonders wichtig für Kamerateams.
Journalisten ausländischer Medien, die in Russland arbeiten wollen, müssen sich beim russischen Außenministerium akkreditieren, auch wenn sie sich nur für einen kurzen Zeitraum in Russland aufhalten.
Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit können Journalisten für einen kurzfristigen Aufenthalt bis zu drei Monaten als Sonderkorrespondent akkreditiert werden (z. B. zur Berichterstattung über besondere Ereignisse oder zur Vertretung von erkrankten oder in Urlaub oder auf Dienstreise befindlichen hauptamtlichen Korrespondenten).
Für Rückfragen steht die Presseabteilung des russischen Außenministeriums und das Pressereferat der Botschaft Moskau zur Verfügung.
Die Deutsche Botschaft in Moskau bittet um Unterrichtung über geplante Reisen deutscher Journalisten in die Russische Föderation, da die Botschaft für das russische Außenministerium als Ansprechpartner fungiert.
Die Anmeldung als Sonderkorrespondent erfolgt in zwei Schritten:
Visumerteilung
I. Beantragung eines Journalistenvisums bei der russischen Botschaft bzw. dem zuständigen russischen Generalkonsulat
Hinweis: Die Einreise zu journalistischer Tätigkeit mit einem Touristenvisum verstößt gegen innerrussische Vorschriften und wird bestraft!
Erforderliche Antragsunterlagen gemäß Abkommen über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der EU und der Russischen Föderation vom 25.5.2006:
- Eine von einem Berufsverband ausgestellte Bescheinigung oder ein anderes, von dieser Stelle ausgestelltes Dokument, aus der bzw. dem hervorgeht, dass die betreffende Person Journalist ist.
- Zwei Passfotos (Größe: 3 x 4 cm)
- Eine von seinem Arbeitgeber ausgestellte Bestätigung, dass die Reise zwecks journalistischer Tätigkeiten erfolgt: Antragsbrief auf Originalbriefkopf des entsendenden Mediums, unterschrieben vom Chefredakteur oder seinem Vertreter, mit folgenden Angaben:
- - Name, Geburtsdatum und Passnummer des zu Akkreditierenden
- - Bestätigung, dass der zu Akkreditierende für ein Massenmedium tätig ist (kurzer Hinweis auf die bisherige journalistische Tätigkeit)
- - Ziel und Auftrag des Sonderkorrespondenten sowie Zeitdauer seines vorgesehenen Einsatzes in Russland
- - Name, Geburtsdatum und Passnummer des zu Akkreditierenden
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 10 Kalendertage, in Ausnahmefällen allerdings bis zu 30 Kalendertage.
Beantragung einer Akkreditierungskarte
II. Nach Erhalt des Visums: Beantragung einer Akkreditierungskarte bei der Presseabteilung des russischen Außenministeriums, die als Arbeitserlaubnis unerlässlich ist
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Antragsbrief auf Originalbriefkopf des entsendenden Mediums, unterschrieben vom Chefredakteur oder seinem Vertreter, mit folgenden Angaben:
- - Name, Geburtsdatum und Passnummer des zu Akkreditierenden
- - Bestätigung, dass der zu Akkreditierende für ein Massenmedium tätig ist (kurzer Hinweis auf die bisherige journalistische Tätigkeit)
- - Ziel und Auftrag des Sonderkorrespondenten sowie Zeitdauer seines vorgesehenen Einsatzes in Russland
- Kopie der Datenseite des Passes und des Journalistenvisums
- zwei Passfotos (Größe: 3 x 4 cm)
Die Antragsunterlagen müssen nach Erhalt des Visums entweder per Post (dauert lange) oder besser per Kurierdienst an die Presseabteilung des russischen Außenministeriums übersandt werden.
Die russische Auslandsvertretung nimmt nicht die Akkreditierungsunterlagen zur Weiterleitung an das russische Außenministerium entgegen. Daher sollte bei einem geplanten Aufenthalt in Russland frühzeitig (4-6 Wochen vor Reisebeginn) das Visum und anschließend die Akkreditierung beantragt werden.
Bearbeitungsdauer etwa 5 Arbeitstage (zuzüglich Postlaufzeiten)
Der Sonderkorrespondent erhält nach seiner Akkreditierung eine entsprechende Akkreditierungskarte („Kartotschka“). Die Akkreditierungskarte muss vom Antragssteller beim Pressezentrum des russischen Außenministeriums in Moskau persönlich abgeholt werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein Bevollmächtigter zu beauftragen.
Journalisten, die mit umfangreicherer Ausrüstung einreisen, also z.B. Kamerateams, benötigen sowohl ein „Journalistenvisum“ als auch ein sog. ATA-Carnet für die Ausrüstung. Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, so kann es zu Schwierigkeiten bis hin zum Verbot der Einfuhr der Ausrüstung kommen. (Zum ATA-Carnet: Dieses Dokument wird in Deutschland von der lokalen Industrie- und Handelskammer ausgestellt, die damit – etwas vereinfacht ausgedrückt – die Wiederausfuhr der Ausrüstung garantiert).
Besonderheit betreffend der Exklave Kaliningrad
Eine (bei Reisen auf dem Luftwege nicht unmittelbar einleuchtende) Besonderheit in Bezug auf das russische Visum ist bei An- und Rückreisen über die Exklave Kaliningrad zu beachten. Eine Reise zwischen Kaliningrad und dem übrigen Russland wird selbst dann, wenn sie auf dem Luftwege durchgeführt wird, als internationale Reise angesehen. Soll ein Sonderkorrespondent mithin auf einer Reise sowohl aus Kaliningrad als auch aus dem russischen „Mutterland“ berichten, so benötigt er zwingend ein Visum für mindestens zwei Ein- und Ausreisen. Ein Visum für nur eine einmalige Ein- und Ausreise würde z.B. mit der Ausreise aus Kaliningrad erlöschen und bei der Landung in Moskau nicht mehr zur Einreise berechtigen.
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