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Zeitweilige Einfuhr von Kameraausrüstung und anderen Geräten (ATA-Carnet)
Für die Einfuhr technischer Geräte benötigen Sie oft ein ATA-Carnet.
Soweit nicht im Einzelfall in Zusammenarbeit mit größeren Niederlassungen ausländischer Massenmedien in Russland („Korpunkty“) eine andere zolltechnische Lösung gefunden werden kann, empfiehlt sich für Sonderkorrespondenten („Spezkorrespondenty“), die zur Erfüllung ihres Auftrages technisches Gerät (Kameras, Tonausrüstung, übertragungstechnische Einrichtungen u.a.) vorübergehend nach Russland einführen wollen, vor ihrer Ausreise bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) in Deutschland ein sogenanntes ATA-Carnet ausstellen zu lassen.
Mit der Ausstellung dieses Carnets verpflichtet sich die Industrie- und Handelskammer nach der ATA- Konvention vom 26.6.1990 zur Übernahme der fälligen Zollgebühren, falls die vorübergehend eingeführten Geräte entgegen der deklarierten Absicht nicht wieder ausgeführt werden sollten. Bei Vorlage eines ATA-Carnets entfällt die Entrichtung von Einfuhrzöllen oder Steuern.
Grenzübergangspunkte bzw. Flughäfen
Zur Ein- und Ausgangsabfertigung von Waren gemäß ATA-Regime sind auf russischer Seite nur die folgenden Grenzübergangspunkte bzw. Flughäfen ermächtigt:
1. Irkutsk
2. Krasnojarsk
3. Wladiwostok
4. Petropawlowsk-Kamtschatski
5. Jushno-Sachalinsk
6. Blagowjeschtschensk
7. Chabarowsk
8. Belgorod
9. Woronesch
10. Kursk
11. Nowosibirsk
12. Kaliningrad
13. Bagrationowsk (Kaliningrader Verwaltungsgebiet)
14. Nischni Nowgorod
15. Samara
16. Saratow
17. Murmansk (Hafen und Grenzübergang 231. Km (Kola – Wjerchnetolomski)
18. St. Petersburg (auch Flughafen Pulkowo und Bahngrenzübergänge Iwangorod und Sala (Kingisepp)
19. Torfjanowka (Wyborg)
20. Rostow-am-Don
21. Wolgograd
22. Noworossisk
23. Jekaterinburg
24. Moskau (auch Flughäfen Scheretmetjewo und Domodedowo)
Einzelbestimmungen:
- Das ATA-Carnet muss in russischer, englischer oder französischer Sprache ausgefüllt sein und den Vorschriften der ATA-Konvention entsprechen.
- Die unter dem ATA-Regime eingeführten Gegenstände dürfen nur zu dem auf der Vorderseite des Carnets genannten Zweck verwendet werden.
- Die zeitweilige Einfuhr unter ATA-Regime darf die auf dem ATA-Carnet angegebene Zeitdauer nicht überschreiten. Die Gültigkeitsdauer eines ATA-Carnets beträgt höchstens ein Jahr.
- Nach der Ausstellung eines ATA-Carnets dürfen auf der Liste der einzuführenden Gegenstände keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.
- Das russische Recht sieht die Ahndung von Verstößen gegen Zollbestimmungen im Zusammenhang mit der zollfreien Einfuhr von Gegenständen unter dem ATA-Regime vor.
In Problemfällen sollten Sie mit der Pressabteilung des russischen Außenministeriums Kontakt aufnehmen.
Weitere Informationen
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