Gebührenrecht
          
        
      
    
  
    
      
      
        
      
    
  
        
          
  Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.