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Hinweise zur Vorbereitung der Anträge auf ein nationales Visum

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Zur Antragsabgabe ist zwingend ein „Antrag auf ein nationales Visum“ auszufüllen. Hinweise dazu finden Sie unten.

Außerdem wird dringend gebeten, zusätzlich einen Online-Antrag auszufüllen. Das verkürzt die Eingabezeit Ihrer Daten ins Visumsystem erheblich, weil fast alle benötigten Informationen aus dem Online-Antrag ausgelesen werden können.

Der Online-Antrag muss aus rechtlichen Gründen zwingend in der russischen Sprachversion ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Daher ist eine spezielle Ausfüllanleitung derzeit nur in der russischen Sprachversion dieser Seite veröffentlicht (Link unten).

Ausfüllhinweise

Ein Exemplar des Antrags wird an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Daher muss der Antrag zwingend auf Deutsch ausgefüllt werden.

Name und Vorname müssen hier so eingetragen werden, wie sie im Reisepass in lateinischen Buchstaben eingetragen sind.

Frühere Familiennamen - in chronologischer Reihenfolge, beginnend mit dem Geburtsnamen. Wenn Sie Ihren Namen nie geändert haben, können Sie dieses Feld freilassen oder „-“ eintragen.

Geburtsort und -land - entsprechend dem Eintrag im Reisepass. Dort ist der Geburtsort in kyrillischen und das Geburtsland in lateinischen Buchstaben eingetragen.

Staatsangehörigkeit - hier müssen alle gegenwärtigen und alle früheren Staatsangehörigkeiten eingetragen werden!
Wenn Sie vor dem 01.01.1992 geboren wurden, ist in der Regel der Eintrag „derzeitig - russisch / früher sowjetisch“ korrekt.

ledig - nur dann anzugeben, wenn Sie nicht verheiratet sind und es auch früher niemals waren.

verheiratet seit ___ (usf.) - markieren Sie das entsprechende Kästchen geben Sie das Datum der Hochzeit (bzw. entsprechend) an.

Reisedokument - ist in der Regel der Reisepass.

Aufenthaltstitel - am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Das betrifft Ausländer in der Russischen Föderation.

Hier geben Sie bitte Ihre tatsächliche Wohnanschrift an.

Wenn sich diese von Ihrer Registrierungsadresse unterscheidet, können Sie die Registrierungsadresse am unteren Rand der ersten Seite des Antrags angeben.

... sind nur von Verheirateten bzw. bei eingetragener Lebenspartnerschaft einzutragen - auf dieselbe Weise wie die Angaben zum Antragsteller.

... sind immer einzutragen, unabhängig vom Alter des Antragstellers und auch unabhängig davon, ob die Eltern noch leben oder bereits verstorben sind.

Hier geben Sie bitte beliebige Aufenthalte in Deutschland an - auch touristische.

Transit-Aufenthalte sind nicht anzugeben. Ebenso müssen Aufenthalte in der früheren DDR nicht angegeben werden.

Ihr Antrag wird an die örtlich zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Daher muss hier die genaue Anschrift einschließlich Postleitzahl angegeben werden.

Ist die vorgesehene Wohnanschrift noch nicht bekannt, geben Sie die Adresse der einladenden Firma bzw. Einrichtung an.

Angaben zu den Wohnbedingungen machen Sie bitte entsprechend Ihren Plänen.
Auch wenn Sie später z.B. anstelle eines Wohnheimplatzes ein Zimmer mieten, ist die Angabe „Wohnheim“ im Antrag problemlos.

Diese Frage bezieht sich nicht auf die ständige Registrierung („Propiska“) in der Russischen Föderation!

„Ja“ ist nur dann anzugeben, wenn Sie Ihre Wohnung in Russland beibehalten, um nach Ihrer Rückkehr dort wieder wohnen zu können.

Geben Sie bitte nur den Hauptzweck des Aufenthalts an.

Im Falle eines Sprachkurses mit anschließendem Studium (ohne zwischenzeitliche Rückkehr in die RF und neues Visumverfahren) kreuzen Sie bitte sowohl Sprachkurs als auch Studium an.

Bei Familienzusammenführung ist es auch dann nicht erforderlich, „Erwerbstätigkeit“ anzukreuzen, wenn bereits ein konkreter Arbeitsplatz vorliegt. Die Familienzusammenführung würde auch ohne diesen Arbeitsplatz stattfinden.

beabsichtigte Erwerbstätigkeit ist daher nur dann erforderlich, wenn oben die Erwerbstätigkeit als Hauptzweck angegeben wurde.

„Ich beabsichtige, mich nicht ...“ darf nur dann angekreuzt werden, wenn der Aufenthaltszweck befristeten Charakter hat und eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ausgeschlossen ist.

In der ersten Zeile dieses Blocks tragen Sie bitte die Bezeichnung bzw. Vorname und Name Ihrer Referenz in Deutschland ein.

„Referenz“ - das ist die einladende Firma oder Einrichtung bzw. das Familienmitglied, zu dem die Familienzusammenführung stattfindet.

Um Zweifelsfällen vorzubeugen, kann dort der Verwandtschaftsgrad angegeben werden - z.B. „Ehemann der Mutter“.

Hier darf nicht nur die Gültigkeit des nationalen Visums (in der Regel 90 Tage) eingetragen werden, sondern es ist die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts anzugeben.

Im Feld „von“ tragen Sie das gewünschte Einreisedatum ein - dieses Datum kann vor der Visumausstellung noch geändert werden.

Im Feld „bis“ geben Sie das voraussichtliche Aufenthaltsende ein - wenigstens Monat und Jahr.

Falls Sie nicht vorhaben, nach Russland zurückzukehren, wie z.B. bei Familienzusammenführung, tragen Sie hier „unbefristet“ ein.

In Fällen von Familienzusammenführung zu Deutschen muss diese Frage nicht beantwortet werden.

Die Frage zur Krankenversicherung muss nur beantwortet werden - sie ist keine Aufforderung zur Vorlage einer Versicherungspolice.
„Ja“ ist nur in den Fällen anzukreuzen, wenn eine für den Daueraufenthalt in Deutschland gültige deutsche Krankenversicherung bereits vorliegt.

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