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Bezeichnung

Sie haben ein gültiges Schengen-Visum im annullierten Pass und einen neuen Pass...

... Ist eine Reise nach Deutschland damit möglich?

Die Einreise nach Deutschland ist mit solchen Dokumenten möglich.

Nach dem EuGH-Urteil C-575/12 vom 04.09.2014 sollte eine Einreise mit solchen Dokumenten in allen Schengen-Staaten möglich sein. Gleichwohl empfiehlt das Generalkonsulat die Beantragung eines neuen Visums.

Bezeichnung

Wo und wie wird ein Schengen-Visum annulliert?

Wenn Sie ein Schengen-Visum annullieren lassen möchten, um ein Visum eines anderen Schengen-Staates zu beantragen, dann kann das Konsulat dieses anderen Staates das Visum auf Ihren Antrag hin annullieren.
(Rechtsgrundlage: Art. 34 Abs. 3 Visakodex)

Wenn Sie Ihr Visum aus anderen Gründen annullieren lassen möchten, wenden Sie sich an das Konsulat des Ausstellerstaates. Um ein deutsches Schengen-Visum annullieren zu lassen, kommen Sie bitte persönlich zu den Informationsstunden in die Visastelle mit einem entsprechenden formlosen, schriftlichen Antrag.

Bezeichnung

Welche Dokumente können noch erforderlich sein?

Die Website enthält vollständige Listen aller für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen.

Das Erfordernis zusätzlicher Unterlagen kann sich aus den bei der Antragstellung vorgelegten ergeben - das vorauszusehen ist nicht möglich.

Haben Sie alle auf dieser Website veröffentlichten Forderungen erfüllt, wird Ihr Antrag auch angenommen. Erforderliche Dokumente können dann nachgereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Abfragen im Ausländerzentralregister und im SIS gelegentlich Übereinstimmung Ihrer Daten mit einer Person ergeben, die zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist. In einem solchen Fall sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, damit sich das Generalkonsulat überzeugen kann, dass Sie nicht die ausgeschriebene Person sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Bezeichnung

Auf der Website steht „als Fax“. Kann stattdessen auch ein Scan per Mail geschickt werden?

Natürlich!

Wo ein Fax ausreichend ist, kann selbstverständlich auch ein per Mail versandter Scan des Dokuments ausgedruckt vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang zur Erinnerung:
Faxe und Mails für Visumanträge müssen an den Antragsteller geschickt werden, nicht an das Generalkonsulat!

Bezeichnung

Müssen Kopien notariell beglaubigt sein?

Nein.

Wenn auf der Website nur „Kopie“ steht, ist eine Beglaubigung unnötig.

Wo eine notarielle Beglaubigung zwingend erforderlich ist, steht das unmissverständlich als Forderung auf der Website!

Bezeichnung

Was bedeutet „beglaubigte Übersetzung“?

Die Übersetzung muss von einem ausgebildeten Übersetzer vorgenommen worden und von ihm unterzeichnet sein. Das ist in der Regel die Unterschrift und Stempel des Übersetzungsbüros, kann aber auch eine „notariell beglaubigte Übersetzung“ sein.

Bezeichnung

Familienzusammenführung zu syrischen Schutzberechtigten - Antrag in St. Petersburg?

Familienangehörige von in Deutschland anerkannten syrischen Schutzberechtigten können ihre Anträge auf Familienzusammenführung nur dann in St. Petersburg stellen, wenn sie sich aus anderen Gründen als zur Antragstellung zum Daueraufenthalt im Amtsbezirk des Generalkonsulats aufhalten.

Damit ist insbesondere ein Aufenthalt mit russischen Kurzaufenthaltsvisa (bis zu 90 Tage) ausgeschlossen - unabhängig davon, für welchen Reisezweck dieses Visum erteilt wurde.

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