Bezeichnung
Sie besitzen ein Visum zur einfachen Einreise, dessen eingetragener Gültigkeitszeitraum in zwei Monaten endet, wollen aber schon in zwei Wochen nach Deutschland fahren.
Sind Sie mit diesem Visum bereits in den Schengen-Staaten gewesen, ist damit die erlaubte Anzahl von Einreisen ausgenutzt, das Visum ist ungültig. Sie können ein Visum für Ihre Reise beantragen.
Haben Sie das vorhandene Visum noch nicht genutzt, kann Ihnen kein Visum ausgestellt werden. Sie müssen entweder das Visum annullieren lassen (siehe voriges Beispiel) oder vor Erteilung eines anderen Visums das vorhandenen Visum nutzen.
In Ausnahmefällen ist es dabei möglich, Ihr Visum vor Reiseantritt in das andere Schengen-Land zu beantragen; die Ausgabe des Visums erfolgt dann nach Rückkehr von dieser Reise.