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Beachten Sie:

Es wird Ihnen kein Schengen-Visum so ausgestellt werden, dass es gleichzeitig mit einem anderen Schengen-Visum gültig ist.

Was das bedeutet, sollen folgende Beispiele erklären - die Informationen sehen Sie nach einem Klick auf die Beschreibung.

Bezeichnung

Sie besitzen ein Visum zur mehrfachen Einreise, das noch zwei Monate gültig ist.
Sie können ein Visum mit Gültigkeitsbeginn frühestens nach Ablauf (Folgetag) des vorhandenen Visums beantragen - oder Sie legen Ihrem Visumantrag einen formlosen Antrag auf Annullierung des gültigen Visums bei.

Bezeichnung

Sie besitzen ein Visum zur einfachen Einreise, dessen eingetragener Gültigkeitszeitraum in zwei Monaten endet, wollen aber schon in zwei Wochen nach Deutschland fahren.
Sind Sie mit diesem Visum bereits in den Schengen-Staaten gewesen, ist damit die erlaubte Anzahl von Einreisen ausgenutzt, das Visum ist ungültig. Sie können ein Visum für Ihre Reise beantragen.
Haben Sie das vorhandene Visum noch nicht genutzt, kann Ihnen kein Visum ausgestellt werden. Sie müssen entweder das Visum annullieren lassen (siehe voriges Beispiel) oder vor Erteilung eines anderen Visums das vorhandenen Visum nutzen.
In Ausnahmefällen ist es dabei möglich, Ihr Visum vor Reiseantritt in das andere Schengen-Land zu beantragen; die Ausgabe des Visums erfolgt dann nach Rückkehr von dieser Reise.

Bezeichnung

Sie besitzen ein Visum, das vom 01.-15. Juni gültig ist und wollen schon im Mai ein Visum für eine Deutschland-Reise im Juli beantragen.
Sie können Ihr Visum beantragen, da die beiden Visa nicht gleichzeitig gültig sind.

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