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Welche Vorkehrungen können Sie treffen? Wie kann eine Auslandsvertretung helfen?

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Wie Sie selbst vor Reiseantritt vorsorgen können und was eine Auslandsvertretung im Notfall tun und was sie nicht tun kann

Welche Vorkehrungen können Sie vor Reiseantritt treffen?

  • Prüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reisedokumente.
  • Fertigen Sie sicherheitshalber Kopien Ihrer Reisedokumente (Pass, Personalausweis, Visum) an und führen diese getrennt von den Originalen mit sich. So können Sie sich gegenüber der Botschaft und Generalkonsulaten zur Not ausweisen, sollten Ihnen die Originaldokumente abhanden kommen.
  • Informieren Sie sich über die Russische Föderation und die dort geltenden Gesetze und Bestimmungen, einschließlich der Zollvorschriften.
  • Denken Sie daran, dass Sie als deutscher Staatsangehöriger für die Einreise in die Russische Föderation ein Visum benötigen. Besorgen Sie sich dieses unbedingt vor Reiseantritt bei der für Sie örtlich zuständigen russischen Vertretung, da Sie sonst von der russischen Seite an der Grenze zurückgewiesen werden.
  • Notieren Sie sich Ihre Konto-, Kredit- und Scheckkartennummern sowie die Telefonnummern Ihrer Bank und Kreditkartenbüros, damit Sie bei Verlust oder Diebstahl sofort eine Sperrung veranlassen können.
  • Lassen Sie kostbaren Schmuck und Ähnliches lieber zuhause in Ihrem Safe.
  • Schließen Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung einschließlich Rückholversicherung ab, da die medizinische Versorgung in Russland sehr teuer werden kann.

Was kann und darf eine Auslandsvertretung tun?

Daumen hoch
Daumen hoch © colourbox

  • Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln
  • Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen
  • Ihnen in besonders gelagerten Einzelfällen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeld auszahlen, das selbstverständlich zurückzuzahlen ist
  • wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren
  • in Fällen, in denen Sie Probleme mit den Behörden des Urlaubslandes haben, für Sie vermittelnd tätig werden
  • Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt, Arzt/ Facharzt, Dolmetscher/ Übersetzer vor Ort benennen
  • im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen unterrichten
  • beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein

Was kann oder darf eine Auslandsvertretung nicht tun?

Daumen runter
Daumen runter © colourbox

  • Führerscheinersatzpapiere oder Personalausweise ausstellen
  • Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen
  • Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
  • in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen
  • für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten
  • als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden
  • die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen
  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Weitere Informationen

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