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Rechtsanwälte und Notare in Russland und Deutschland
Hier finden Sie Listen von Rechtsanwälten in den Amtsbezirken der Botschaft und der Generalkonsulate in Russland und Hinweise für die Suche eines Rechtsbeistands in Deutschland.

Hier finden Sie Listen von Rechtsanwälten und anderen Interessenvertretern in der Russischen Föderation, sortiert nach den Amtsbezirken der Botschaft und der Generalkonsulate.
Außerdem finden Sie weiter unten nützliche Links, falls Sie einen Rechtsbeistand in der Bundesrepublik Deutschland suchen. Darüber hinaus können Sie im Internet zahlreiche kommerzielle Anwaltssuchdienste finden, die Ihnen auch spezialisierte Rechtsanwälte mit Sprachkenntnissen vermitteln.
Haftungsausschluss: Die vorstehenden Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben, insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände, erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit einem erteilten Mandat selbst aufzukommen.
Aus haftungs- und wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen die Auslandsvertretungen keine deutschen Rechtsanwälte oder Notare benennen. Für entsprechende Informationen wird auf die Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) und die Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) verwiesen.
Allgemeine Informationen
a) Bestehen Regeln über die örtliche, sachliche oder instanzielle Zuständigkeit der Anwälte? Welche Anwälte sind vor welchen Gerichten zugelassen?
Zuständigkeitsregeln für Rechtsanwälte bestehen in der Russischen Föderation (RF) nicht. Grundsätzlich kann ein Anwalt/ eine Anwältin jede Angelegenheit vor allen Instanzen vertreten. Ausländische Juristen dürfen weder in Strafsachen noch vor dem Verfassungsgericht auftreten.
b) Inwieweit besteht Anwaltszwang?
Im Gegensatz zu Deutschland besteht in der RF kein Anwaltszwang. Sollten Sie einen Strafrechtsverteidiger benötigen, empfiehlt die Botschaft, eine Kanzlei zu beauftragen, welche befugt ist, Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten anwaltlich zu vertreten.
c) Inwieweit haben Inhaftierte Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger?
Bei Festnahme besteht ein sofortiger Anspruch.
d) Inwieweit bestehen in der RF Gebührenregelungen? Wie können Gebühren am besten im Voraus abgeschätzt werden: Gebührentabelle nach Streitwert, Stundensatz, Erfolgshonorar, Tragung eigener Kosten bei Obsiegen?
Es bestehen keine Gebührenregelungen, Honorare werden frei vereinbart. Zu den wesentlichen Bestandteilen des Mandatsvertrags gehören die Vergütungsvereinbarung sowie Höhe und Verfahren der Auslagenerstattung. Gebühren müssen grundsätzlich vom Mandanten getragen werden. Im Fall des Obsiegens besteht jedoch, sofern Gebühren bereits entrichtet wurden, die Möglichkeit, diese von der anderen Partei oder bei Gericht geltend zu machen.
e) Inwieweit wird in der RF Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt?
Es wird keine PKH gewährt. Die Kosten sind aber - insbesondere im Familienrecht - niedrig. In bestimmten Fällen im Arbeits-, Familien- und Verbraucherschutzrecht werden keine Gerichtskosten erhoben.
f) Bestehen in der RF andere geeignete Institutionen, die sich mit Rechtsverfolgung befassen oder Beratungstätigkeit gegen Gebühren (z. B. Handelskammer etc.) übernehmen? Gibt es Wohltätigkeitsinstitutionen, die bestimmte kostenlose Beratungen gewähren?
Rechtliche Beratung wird auch durch Juristen/Rechtsbeistände vorgenommen. Zugelassene RechtsanwältInnen haben eine Prüfung gemäß dem föderalen Gesetz Nr. 63 vom 31.05.2002 abgelegt und sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer. Juristen dürfen in Strafsachen nicht auftreten.
Für Details wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Rechtsbeistand. Gebührenpflichtige Beratungen führen inländische Handelskammern durch. Kostenlose Beratungen werden im Rahmen der Nothilfe von Familienberatungszentren angeboten.
Zu diesem Thema erteilt weitere Auskünfte
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
Business-Center Fili Grad
Beregovoy Proezd 5A K1, Etage 17
121087 Moskau
Russische Föderation
Telefon: +7 495 234 49 50
Telefon: +7 495 234 49 53
Telefax: +7 495 234 49 51
Email: ahk@russland-ahk.ru, www.russland.ahk.de
Anwaltskanzleien in Moskau
Rechtsanwälte im Amtsbezirk der Botschaft Moskau (PDF)
PDF / 394 KB
Anwaltskanzleien in St. Petersburg
Rechtsanwälte im Amtsbezirk des Generalkonsulats St. Petersburg (PDF) PDF / 512 KB
Liste von Anwälten und anderen Interessenvertretern im ehemaligen Amtsbezirk des Generalkonsulats in Jekaterinburg
Rechtsanwälte im ehemaligen Amtsbezirk des Generalkonsulats Jekaterinburg (PDF) PDF / 97 KB
Liste von Rechtsanwälten im ehemaligen Amtsbezirk des Generalkonsulats Kaliningrad
Rechtsanwälte im Amtsbezirk des ehemaligen Generalkonsulats Kaliningrad (PDF) PDF / 607 KB
Rechtsanwälte im Amtsbezirk des ehemaligen Generalkonsulats Nowosibirsk
Rechtsanwälte im Amtsbezirk des ehemaligen Generalkonsulats Nowosibirsk (PDF) PDF / 183 KB