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Führungszeugnis

Führungszeugnis © Stephan Jansen/dpa
Die für die Ausstellung von Führungszeugnissen zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Ausführliche Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses (mit Apostille) aus dem Ausland sowie das erforderliche Antragsformular in deutscher, englischer und französischer Sprache finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.
Für den Antrag ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erforderlich. Hierfür können Sie gerne einen individuellen Termin anfragen:
- im Amtsbezirk der Botschaft Moskau: Falls Sie deutscher Staatsangehöriger sind, buchen Sie Ihren Termin bitte hier. Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie hier einen Termin buchen;
- im Amtsbezirk des Generalkonsulats St. Petersburg buchen Sie Ihren Termin bitte hier.
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, bitten wir das Formular bereits vorab ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben zum Termin mitzubringen. Ferner ist die Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises zwingend erforderlich, z.B. Reisepass, Personalausweis.
Bitte achten Sie darauf, dass zwingend eine ausländische Adresse auf dem Antragsformular im Feld „Absender“ angegeben werden muss, da dieses Formular ausschließlich für die Beantragung aus dem Ausland zugelassen ist. Zusätzlich ist es ratsam, Ihre Erreichbarkeiten (z.B.: E-Mail-Adresse) auf dem Formular zu notieren. Sollten Sie noch eine postalische Adresse in Deutschland haben, so bitten wir Sie, diese unbedingt auch auf dem Formular anzugeben.
Die Gebühr für die Unterschriftbeglaubigung auf dem Antragsformular für ein Führungszeugnis beläuft sich auf 34,07 €, welche in bar und in Rubel zum aktuellen Kurs der Deutschen Botschaft in Moskau, der vom offiziellen Wechselkurs abweichen kann, zu entrichten ist. Die Gebühr kann auch mit deutscher Kreditkarte bezahlt werden. Bezahlung per russischer Kreditkarte ist momentan nicht möglich.
Hinweis! Neues Antragsverfahren für Führungszeugnisse mit Apostille durch das BfAA seit dem 16.12.2024
Sollten Sie eine Apostille für das Führungszeugnis benötigen (was für die Vorlage bei russischen Behörden notwendig ist) ist dafür das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel) – kurz: BfAA – zuständig.
- Die Apostille muss vor der Beantragung des Führungszeugnisses online über das Online-Datenformular beantragt und die anfallenden Gebühren von 25 Euro beglichen werden. Sie erhalten daraufhin eine Antragsnummer des BfAA.
- Diese Antragsnummer soll auf dem Formular zur Beantragung des Führungszeugnisses beim BfJ angegeben wird.
- Hierauf folgt die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Formular, wie bereits oben beschrieben, in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Moskau gegen Gebühr.
- Das beglaubigte Antragsformular ist nach der Unterschriftsbeglaubigung von Ihnen an das Bundesamt für Justiz zu übersenden. Für eine möglichst schnelle Übersendung empfiehlt sich die Beauftragung eines Kurierdiensts.
- Das BfJ stellt gegen eine Gebühr von 13 € ein Führungszeugnis aus und leitet dieses zur Apostillierung an das BfAA selbstständig weiter.
- Das BfAA bringt die Apostille an und verschickt das fertige Führungszeugnis (ggf. mit Apostille) entweder an die angegebene deutsche Adresse oder an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Weitere Informationen hierzu sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Führungszeugnissen mit Apostille aus dem Ausland finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.
Zur Veranschaulichung des neuen Antragsverfahrens beachten Sie bitte auch das entsprechende Schaubild des BfJ zur Antragstellung aus dem Ausland.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des weiterhin geltenden Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages vom 25.04.1958 KEINE Unterschriften nicht deutscher Staatsangehöriger beglaubigen dürfen und daher eine erweiterte Passkopie-Beglaubigung in Form einer konsularischen Bescheinigung fertigen. Dazu bitten wir Sie eine Passkopie beizufügen, damit das Bundesamt für Justiz Ihre Unterschrift im Pass mit Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular für das Führungszeugnis vergleichen kann.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass das Antragsformular nicht durch die Auslandsvertretungen an das Bundesamt für Justiz gesendet werden kann. Auch kann bei der Auslandsvertretung nicht die Gebühr in Höhe von 13 € für die Ausstellung des Führungszeugnisses eingezahlt werden.