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Jüdische Zuwanderer

Artikel

Für alle Anträge auf Zuwanderung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Die Antragsannahme erfolgt ausschließlich in der Botschaft Moskau.

Informationen und Formulare

Merkblatt des BAMF zum Aufnahmeverfahren (deutsch oder russisch)

Antrag auf Erteilung einer Aufnahmezusage/ Selbstauskunft (deutsch/russisch)

Anlage Selbstauskunft Familienangehörige (deutsch/russisch)

Antrag auf Einbeziehung nachträglich geborener Kinder (deutsch/russisch)

Webseite der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. mit wichtigen Informationen zur Migrationsberatung in Deutschland

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Sprachzertifikat A1)

Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens in Form des Sprachzertifikates A1. Die Sprachkenntnisse können Sie an einer beliebigen Spracheinrichtung erwerben. Die Zertifizierung kann allerdings nur durch das Goethe-Institut erfolgen. Zeugnisse anderer Sprachträger werden nicht anerkannt.

Bei Vorliegen von Gründen, die das Erlernen der Sprache bzw. das Ablegen einer Prüfung unmöglich machen, kann ein Antrag auf Befreiung vom Sprachzertifikat gestellt werden. Der Antrag muss in schriftlicher Form unter Beifügung von Beweisen eingereicht werden. Alle beigefügten Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt sein. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass finanzielle Gründe nicht als Befreiungsgrund anerkannt werden.

Bei folgenden Goethe-Instituten können Sie sich über die Bedingungen der Sprachprüfungen informieren:

Moskau: +7 495 9362457- 58, -59
www.goethe.de/moskau

St. Petersburg: +7 812 3631125
www.goethe.de/stpetersburg

Außerdem sollten Sie sich vorab telefonisch mit der Botschaft oder dem Generalkonsulat in Verbindung setzen:

Verfahren in Moskau

Antragsannahme

Für alle Anträge auf Zuwanderung, auf Einbeziehung von Angehörigen und auf Fristverlängerung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Die Antragsannahme erfolgt für Antragsteller aus der Russischen Föderation nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und nur zu festgelegten Zeiten durch einen Mitarbeiter des BAMF in den Räumen der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Moskau.

Beachten Sie bitte, dass die Eintragung in die Warteliste erst dann möglich ist, wenn Sie ein Sprachzertifikat des Goethe-Instituts oder Telc haben.

Telefonische Sprechzeiten

Dienstag – Freitag
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Tel.: +7-495-933 43 11

Schalterzeiten

Ausgabe von Anträgen und Bescheiden, Annahme von geforderten Dokumenten, allgemeine Auskünfte nach vorheriger Vereinbarung.

Adresse

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Rechts- und Konsularabteilung
Leninski Prospekt 95 a
115 127 Moskau
Die Eingänge befinden sich in der Seitenstraße Uliza Akademika Piljugina.

Visumbeantragung

Hinweise zum Beantragung eines nationalen Visums

Aufnahme nach § 23 Abs. 2 AufenthG (Jüdische Zuwanderung)

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