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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Die für die Ausstellung von Führungszeugnissen zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz. Ausführliche Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses aus dem Ausland sowie das erforderliche Antragsformular in deutscher, englischer und französischer Sprache finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Sofern Ihnen eine Antragstellung online über die Internetseite des Bundesamts für Justiz nicht möglich ist, kann die notwendige Unterschriftbeglaubigung gemäß der hiesigen Notarkammer grundsätzlich auch durch einen Notar in der Russischen Föderation vorgenommen werden. Zur Vorsprache bei einem Notar füllen Sie bitte nur das deutsche, englische oder französische Antragsformular aus. Gern können Sie dem Notar zusätzlich diese Höflichkeitsübersetzung vorlegen. Bitte beachten Sie, dass nur auf den vom Bundesamt für Justiz bereitgestellten Formularen eine Unterschriftsbeglaubigung erfolgen darf und dass der Beglaubigungsvermerk des Notars physisch mit dem von Ihnen im Original unterschriebenen Antrag verbunden sein muss. Bitte beachten Sie, dass möglicherweise nicht jeder Notar bereit ist, eine Unterschriftsbeglaubigung auf dem deutschen, englischen oder französischen Antrag für das Führungszeugnis durchzuführen.

Alternativ können Sie für die notwendige Unterschriftbeglaubigung bzw. konsularische Bescheinigung gern einen individuellen Termin anfragen:

  1. im Amtsbezirk der Botschaft Moskau: Falls Sie deutscher Staatsangehöriger sind, buchen Sie Ihren Termin bitte hier. Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie hier einen Termin buchen;
  2. im Amtsbezirk des Generalkonsulats St. Petersburg buchen Sie Ihren Termin bitte hier.

Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, bitten wir das Formular bereits vorab ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben zum Termin mitzubringen. Ferner ist die Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises zwingend erforderlich, z.B. Reisepass, Personalausweis.

Sollten Sie eine Apostille für das Führungszeugnis benötigen (was für die Vorlage bei russischen Behörden notwendig ist) wird dies handschriftlich (z.B. „Apostille für Russische Föderation benötigt“) auf dem Antragsformular vermerkt. Bitte teilen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache in jedem Fall mit, ob eine Apostille benötigt wird. Die Apostillierung erfolgt durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel) – kurz: BfAA. Das Bundesamt für Justiz, welches das Führungszeugnis ausstellt, leitet dieses an das BfAA selbstständig weiter. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz „Führungszeugnis im Ausland verwenden“.

Bitte achten Sie darauf, dass zwingend eine ausländische Adresse auf dem Antragsformular im Feld „Absender“ angegeben werden muss, da dieses Formular ausschließlich für die Beantragung aus dem Ausland zugelassen ist. Zusätzlich ist es ratsam, Ihre Erreichbarkeiten (z.B.: Email-Adresse) auf dem Formular zu notieren. Sollten Sie noch eine postalische Adresse in Deutschland haben, so bitten wir Sie unbedingt, diese auch auf dem Formular anzugeben, da das BfAA, welches die Apostille erteilt, das Führungszeugnis nur an eine deutsche Adresse, ansonsten an die zuständige deutsche Auslandsvertretung zur Aushändigung weiterleitet.

Die Gebühr für die Unterschriftbeglaubigung auf dem Antragsformular für ein Führungszeugnis beläuft sich auf 34,07 €, welche in bar und in Rubel zum aktuellen Kurs der Deutschen Botschaft in Moskau, der vom offiziellen Wechselkurs abweichen kann, zu entrichten ist. Die Gebühr kann auch mit deutscher Kreditkarte bezahlt werde. Bezahlung per russischer Kreditkarte ist momentan nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des weiterhin geltenden Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages vom 25.04.1958 KEINE Unterschriften nicht deutscher Staatsangehöriger beglaubigen dürfen und daher eine erweiterte Passkopie-Beglaubigung in Form einer konsularischen Bescheinigung fertigen. Dazu bitten wir Sie eine Passkopie beizufügen, damit das Bundesamt für Justiz Ihre Unterschrift im Pass mit Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular für das Führungszeugnis vergleichen kann.

Hier sollte möglichst die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch einen russischen Notar erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular nicht durch die Auslandsvertretungen an das Bundesamt für Justiz gesendet werden kann. Auch kann bei der Auslandsvertretung nicht die Gebühr in Höhe von 13 € für die Ausstellung des Führungszeugnisses eingezahlt werden.

Bitte beachten Sie, dass auch für die Apostille eine zusätzliche Gebühr zu entrichten ist. Der entsprechende Gebührenbescheid wird in der Regel mit dem Führungszeugnis versendet.

Das beglaubigte Antragsformular ist nach der Unterschriftsbeglaubigung von Ihnen per Post an das Bundesamt für Justiz zu übersenden. Das Bundesamt für Justiz oder das BfAA verschickt das fertige Führungszeugnis (ggf. mit Apostille) entweder an die angegebene deutsche Adresse oder an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

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