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Hinweise für Einlader (nur für deutsche Staatsangehörige): Abgabe einer Verpflichtungserklärung

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Die Botschaft Moskau kann aus Gründen des Personalmangels aktuell leider keine Verpflichtungserklärungen mehr aufnehmen, die im Rahmen eines Antrags auf Erteilung eines Schengen-Visums erforderlich sein können. Sollte in Ihrem Fall eine Verpflichtungserklärung benötigt werden, beachten Sie bitte, dass diese nicht vom Einlader selbst abgegeben werden muss. Sie kann auch von einer dritten Person abgegeben werden. Dabei sollte, nach Möglichkeit, eine gewisse direkte oder indirekte persönliche Beziehung zum Antragsteller bestehen. Im Übrigen können auch Unternehmen eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Zuständig für die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde am Wohnort bzw. Sitz des Verpflichtungsgebers. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der allgemein hohen Auslastung der Ausländerbehörden eine frühzeitige Terminvereinbarung angeraten wird.


Text der §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz



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