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Kurzfristiger Aufenthalt

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

Artikel

Für den kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Wichtiger Hinweis

Vertrauen Sie ausschließlich den Informationen der deutschen Auslandsvertretungen und dem vertraglichen Servicepartner VisaMetric. Die Einschaltung von sonstigen Visaagenturen ist für die Visabeantragung nicht erforderlich

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten bis maximal 90 Tage pro Halbjahreszeitraum im Schengen-Raum. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Russischen Föderation sind für Ihren Visumantrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.

  • Zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz auf der Krim, in den Gebieten Donetsk und Luhansk ist wegen der Zugehörigkeit zur Ukraine die Deutsche Botschaft Kiew. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass für ukrainische Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses der Ukraine sind, eine visumfreie Einreise in den Schengen-Raum und Aufenthalt bis zu 90 Tagen im Halbjahr möglich ist.
  • Zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Abchasien (Georgien) und Süd-Ossetien (Georgien) ist die Deutsche Botschaft Tiflis

Servicepartner VisaMetric

Die deutschen Auslandsvertretungen in der Russischen Föderation arbeiten mit dem vertraglichen Servicepartner VisaMetric zusammen. VisaMetric unterstützt bei Antragsannahme, leitet die vollständigen Antragsunterlagen an die Visastelle weiter und übernimmt die Rückgabe des Passes. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt ausschließlich durch die deutschen Auslandsvertretungen. VisaMetric betreibt in der Russischen Föderation unter der Aufsicht der deutschen Auslandsvertretungen 5 Antragsannahmezentren. Umfassende Information und Hilfestellung unter VisaMetric.

In nur vier Schritten zum Schengenvisum

Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise einreichen. Mit der Vorbereitung sollten Sie bereits beginnen, sobald Sie Reisepläne haben.

Für das Verfahren sind ausschließlich die Visumgebühr und die Gebühr des Servicepartners fällig. Die Bereitstellung der Anträge und Merkblätter erfolgt gratis. Die Hilfe eines Vermittlers ist nicht erforderlich.

Antragsformular ausfüllen und Dokumente zusammenstellen

Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Sie Ihren Antrag zum Termin vollständig einreichen. Bringen Sie also das Antragsformular mit Passfotos, Ihren Reisepass, geeignete Unterlagen und die Gebühr mit. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Die Unterlagen sind erforderlich, um die maßgeblichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums zu prüfen:

Die geeigneten Unterlagen sind je nach Reisezweck in den Merkblättern aufgelistet.

Bitte füllen Sie das Antragsformular für Ihr Schengen-Visum online aus.

Die vorgelegten Unterlagen müssen echt und inhaltlich korrekt sein. Gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung des Visums.

Auch die Täuschung über den Reisezweck (z.B. Beantragung eines Tourismusvisums bei beabsichtigtem Geschäftsbesuch) führt zur Ablehnung des Visums.

Allein die Vorlage der Unterlagen begründet noch keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Auch kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Hinweis: Bitte übersenden Sie den Visastellen unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Antragstellung. Diese Unterlagen können nicht aufgehoben und / oder zugeordnet werden. Einlader senden die Unterlagen bitte immer direkt an die eingeladene Person, die diese dann zum Visuminterview mitbringt.
Bei Nachreichung von Unterlagen geben Sie bitte die Vorgangsnummer (sogenannter „Barcode“, der bei Antragstellung vergeben wird), Name und Vorname des Antragstellers an.

Termin vereinbaren

Umfassende Information zum Registrieren mit Terminvereinbarung beim Servicepartner VisaMetric

Die Antragsabgabe beim Servicepartner ist grundsätzlich durch Sie persönlich erforderlich. Die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nur dann möglich, wenn für den Antragsteller innerhalb der letzten 59 Monate bereits ein Schengen-Visum ausgestellt wurde und dafür Ihre Fingerabdrücke gespeichert wurden.

Die zusammengestellten Antragsunterlagen werden durch die Mitarbeiter des Servicepartners VisaMetric entgegengenommen und ggf. die Besonderheiten Ihres Einzelfalls geklärt. Sie zahlen die Antragsgebühr und Servicegebühr des Servicepartners und ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) werden erfasst.

Nach Antragseingang werden die rechtlichen Voraussetzungen durch die Auslandsvertretung anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können.

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, benötigt die Visastelle in der Regel wenige Werktage, um den Antrag abschließend zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft werden oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Reisezweck erforderlich sind.

Zusätzlich sollten Sie aufgrund des Transfers Ihres Antrags vom Visumantragsannahmezentrum bis zur Visastelle einige wenige Arbeitstage zusätzlich für den Transportweg einkalkulieren. Sie können über die Webseite des Servicepartners jederzeit einsehen, wo sich Ihr Antrag/Pass befindet. Zudem können Sie beim Servicepartner erfragen, wann der Absendetag an die Auslandsvertretungen und wann der zu erwartende Rücklauftermin sein wird.

Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden.

Wenn alle Voraussetzungen für die Visumerteilung festgestellt wurden und die Sicherheitsabfrage keine Versagungsgründe ergeben hat, wird das Visum erteilt. Das Visumetikett wird gedruckt und in den Pass eingeklebt.
Kann das Visum nicht erteilt werden, wird darüber ein schriftlicher Bescheid erstellt, der Ihnen zusammen mit Ihrem Pass ausgehändigt wird.
Ihren Pass erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens durch persönliche Abholung oder Postversand zurück. Der Postversand der Pässe nach Bearbeitung des Visumantrages kann bei Antragsstellung im Visumantragsannahmezentrum vereinbart werden.
Bei Antragsabgabe in den deutschen Auslandsvertretungen ist nur eine persönliche Abholung oder eine Abholung durch einen entsprechend schriftlich Bevollmächtigten (eine einfache, schriftliche Bevollmächtigung ist ausreichend) in der Visastelle möglich. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Abholschein.

Rechtsgrundlagen

Eine Auswahl zu den Rechtsvorschriften zur Visumerteilung finden Sie hier

Downloads

Gute Reise!

Ihr Visum ist mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Passnummer und Ihrem Foto bedruckt. Zu sehen ist die genehmigte Zahl der Aufenthaltstage, die Sie einhalten müssen. Außerdem ist die Gültigkeitsdauer des Visums angezeigt, also die Zeitspanne, in der Sie einreisen und sich im Schengengebiet aufhalten dürfen.

Wichtig: Reisen Sie bitte ausschließlich während der Gültigkeitsdauer ein- und aus. Überschreiten Sie die erlaubten Aufenthaltstage nicht! Eine Kontrolle der noch verfügbaren Aufenthaltstage ist mit dem sogenannten Aufenthaltsrechner möglich.

Allein die Erteilung eines Schengen-Visums begründet noch keinen Rechtsanspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt immer erst bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzbehörden. Es ist daher möglich, dass Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen gebeten werden, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher Kopien Ihrer Visumunterlagen (Einladung, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung, Verpflichtungserklärung und ähnliches) für die Grenzkontrolle bereithalten.

Wenn Sie kein Visum, sondern einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, ist darin vermerkt, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde.

Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann die Antragstellerin/der Antragsteller schriftlich remonstrieren, das heißt, eine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die Auslandsvertretungen werden den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen. Mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit ist zu rechnen. Untenstehend finden Sie zusätzliche Erläuterungen zu den Ablehnungsgründen sowie weitere Informationen zum Remonstrationsverfahren.

Hier finden Sie Erläuterungen zu dem Ihnen ausgehändigten Ablehnungsbescheid. Diese zusätzlichen Informationen sollen Ihnen helfen, die zur Ablehnung führenden Gründe besser zu verstehen.


Bitte lesen Sie zunächst die Erläuterungen zu den Ablehnungsgründen. Sollten Sie auch nach der Lektüre dieser Informationen mit dem Ablehnungsgrund nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit eine Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung einzureichen und den Antrag im Rahmen eines sog. Remonstrationverfahrens erneut überprüfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier

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