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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Senior couple in smart casual taking a walk, © colourbox.com

Artikel

Haben Sie in Deutschland gearbeitet und leben nunmehr in der Russischen Föderation? Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu Rentenbehörden, zur Rentenbeantragung, Lebensbescheinigungen und weiteres mehr.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie
- im Ausland wohnen und auch in Deutschland gearbeitet haben oder
- in Deutschland wohnen und auch im Ausland gearbeitet haben

Die Deutsche Rentenversicherung gliedert sich auf in
- die Deutsche Rentenversicherung Bund
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und
- 14 Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung.

Homepage

Wer ist Ihr Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung?

Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) gezahlt, ist diese Ihre Ansprechpartnerin und Ihre zuständige Verbindungsstelle.
Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt haben, ist sie Ihre richtige Ansprechpartnerin und Ihre zuständige Verbindungsstelle.
Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt haben, betreut Sie der Regionalträger, der sich auf das Land spezialisiert hat, in dem Sie wohnen beziehungsweise in dem Sie gearbeitet haben.

Erreichbarkeiten der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier

Auszug der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (Stand März 2021):

Deutsche Rentenversicherung Bund
Adresse: Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin
Telefon: +49-30 865-0
Telefax: +49-30 865-27240
Email: drv@drv-bund.de
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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See
Adresse: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See, Pieperstr. 14-28, 44789 Bochum
Telefon: +49-234 304-0
Telefax: +49-234 304-66050
Email: rentenversicherung@kbs.de
Homepage:

Deutsche Rentenversicherung Nord
Email: info@drv-nord.de
Homepage

Deutsche Rentenversicherung Nord - Standort Lübeck
Adresse: Deutsche Rentenversicherung Nord, Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Telefon: +49-451 485-0
Telefax: +49-451 485-15333

Deutsche Rentenversicherung Nord - Standort Neubrandenburg
Adresse: Deutsche Rentenversicherung Nord, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg
Telefon: +49-395 370-0
Telefax: +49-395 370-14555

Deutsche Rentenversicherung Nord - Standort Hamburg
Adresse: Deutsche Rentenversicherung Nord, Friedrich-Ebert-Damm 245, 22159 Hamburg
Telefon: +49-40 5300-0
Telefax: +49-40 5300-14999

Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung

Alle Informationen zu der Antragstellung auf Altersrente und Hinterbliebenenrente finden Sie hier

Suchen Sie ein bestimmtes Formular, können Sie dies in die Suchmaske der Deutschen Rentenversicherung eingeben: Link

Alle Formulare finden Sie hier

Lebensbescheinigung

Der Renten Service der Deutschen Post AG überwacht für die Leistungsträger die Zahlungsvoraussetzungen für Renten ins Ausland. Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 RentSV übernimmt der Renten Service bei laufenden Auslandszahlungen einmal im Jahr die Einholung von Lebensbescheinigungen. Mit der Lebensbescheinigung werden Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift und Familienstand überprüft. Sie sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet.

Bei der Lebensbescheinigung handelt es sich um ein Formular, welches sie im Regelfall bis Ende Juni zusammen mit Ihrer jährlichen Rentenanpassungsmitteilung zugeschickt bekommen. Dieser Briefsendung ist ein Umschlag für die Rücksendung der ausgefüllten und bestätigten Lebensbescheinigung beigefügt. Nach Erhalt müssen Sie die Lebensbescheinigung ausgefüllt, und von einer autorisierten Behörde / öffentlichen Stelle (z.B. Ihre zuständige Auslandsvertretung) bestätigt im vorgedruckten Rückumschlag an den Renten Service der Deutschen Post AG nach Leipzig zurücksenden. Bitte verwenden Sie unbedingt die auf dem Rückumschlag angegebene Adresse.

Wenn Sie bis Ende Juni kein Schreiben vom Renten Service der Deutschen Post AG erhalten haben, können Sie das Formular „Lebensbescheinigung“ vom Download Center des Renten Service der Deutschen Post AG herunterladen.

Sofern Sie Ihre Rentenanpassungsmitteilung erhalten haben und dieser kein Formular „Lebensbescheinigung“ beigefügt war ist eine Lebensbescheinigung nicht erforderlich.

Trifft Ihre Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig in Deutschland ein, werden Sie im September vom Renten Service der Deutschen Post AG freundlich an die Rücksendung erinnert. Folgt auch auf diese Erinnerung keine Reaktion, wird Ihre Rentenzahlung zum Jahresende angehalten. Reichen Sie Ihre Lebensbescheinigung Anfang des folgenden Jahres zeitnah nach, kann Ihre die Zahlung kurzfristig wiederaufgenommen werden.

Andernfalls gibt der Renten Service zu Ende April den Zahlauftrag zu Ihrer Rente an Ihren Versicherungsträger zurück. Für eine gegebenenfalls erforderliche Wiederaufnahme der Zahlung müssen Sie Sich danach an ihren Versicherungsträger wenden. Auf Ihrem Rentenbescheid beziehungsweise Ihrer Rentenanpassung finden Sie die Anschrift des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers.

Hinweis zur Lebensbescheinigung 2023

Vereinfachtes Verfahren für Lebensbescheinigungen der DRV wird 2021 fortgeführt

Aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemiesituation, in der Menschen aufgefordert sind, Kontakte zu meiden und viele Behörden und Ämter ihren Kundenverkehr eingestellt oder stark eingeschränkt haben, wird die DRV und die gesetzliche Unfallversicherung das vereinfachte Verfahren bei der Abgabe von Lebensbescheinigungen auch 2021 fortführen.

Das bedeutet, dass eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch eine Behörde / amtliche Stelle im jeweiligen Wohnsitzland auch 2021 nicht erforderlich sein wird.

Die Rentenempfänger füllen die Lebensbescheinigungen selbst aus und senden diese direkt (ohne Bestätigung einer amtlichen Stelle) an die folgende Anschrift:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland

Telefon: +49 221 56 92-777
Telefax: +49 69 653015 10865
E-Mail: LB2021@Deutschepost.de

Die Bescheinigung kann von den Rentenempfängern auch per Fax oder per Mail übersandt werden.

Mitteilung Adressänderung

Bitte teilen Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG Ihre neue Anschrift schriftlich unter Angabe Ihrer Postrentennummer mit.

Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen an:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
(Germany)

Sie können den Renten Service auch online über deren Änderungsformular informieren.

Mitteilung Kontoänderungen

Zahlungen auf ein Konto in Deutschland:

Bitte teilen Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG Ihre neue IBAN, Bankname und Kontoinhaber schriftlich unter Angabe Ihrer Postrentennummer mit. Die Postrentennummer finden Sie z.B. auf Ihrer letzten Rentenanpassungsmitteilung.

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin
(Germany)

Sie können auch diese Änderungsmitteilung nutzen.

Zahlungen auf ein Konto im Ausland

Der Renten Service benötigt eine ausgefüllte und von Ihrer Bank bestätigte und unterzeichnete Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung. Das für Sie passende Formular können Sie im Downloadcenter herunterladen.

Zahlungserklärung für Auslandszahlungen mit IBAN

Zahlungserklärung für Auslandszahlungen auf ein Konto ohne IBAN

Der Renten Service weist darauf hin, dass Sie selbst Inhaber oder Mitinhaber des Kontos sein müssen. Das schließt nicht aus, dass weitere Personen über das Konto verfügungsberechtigt sein können.

Die Zahlungserklärung senden Sie im Anschluss an:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
(Germany)

Wegen der aktuellen Situation rund um die globale Coronakrise kann ausnahmsweise auf die Bestätigung der Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung durch Ihre Bank verzichtet werden. In diesem Fall lassen Sie dem Renten Service bitte zusammen mit der Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung die Kopie Ihres Kontoauszugs zu diesem Bankkonto, Kontoauszug nicht älter als 30 Tage, zukommen. Außerdem akzeptiert der Renten Service in diesem Zusammenhang ausnahmsweise auch die Übermittlung der Dokumente per Fax (+49 221 5692-778) oder E-Mail an rentenservice@deutschepost.de (Stand März 2021)

Kontaktformular des Renten Service der Deutschen Post AG

Besteuerung der Rente

Fragen zur Besteuerung Ihrer Rente richten Sie bitte an das für Rentnerinnen und Rentner ohne Wohnsitz in Deutschland zuständige Finanzamt Neubrandenburg (RiA):

Adresse: Finanzamt Neubrandenburg (RiA), Postfach 110140, 17041 Neubrandenburg
Telefon: +49 395 44222 47000
Telefax: +49 395 44222 47100

E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
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Grundrente

Am 1. Januar 2021 trat das Gesetz zur Grundrente in Kraft.

Wichtig! Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung. Sie wird als Zuschlag zu Ihrer gesetzlichen Rente ausgezahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft individuell für jede Rentenempfängerin und jeden Rentenempfänger, ob die Bedingungen für den Grundrenten-Zuschlag erfüllt werden.

Sie müssen nichts unternehmen. Sie müssen keinen Antrag stellen.

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen bekommen Sie in einem Bescheid von der Rentenversicherung mitgeteilt, wie hoch der Zuschlag für Sie ausfällt. Der Versand der ersten Bescheide beginnt frühestens im Juli 2021. Der Versand einzelner Bescheide kann bis Ende 2022 dauern. Die Grundrente wird in jedem Fall rückwirkend ausgezahlt.

Vorsicht Trickbetrüger

WICHTIGER HINWEIS! Die Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern. Derzeit werden vermehrt gefälschte Vordrucke versendet. Die Deutsche Rentenversicherung Bund warnt deshalb ganz besonders vor Trickbetrügern, die gefälschte „Fragebögen zur Grundrente“ verschicken. Darin werden Rentnerinnen und Rentner aufgefordert, persönliche und sensible Angaben zu machen, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten. Niemand muss einen Antrag auf Grundrente stellen. Weitere Informationen hier

FAQs zur Grundrente

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