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Anerkennungsleistung und Rentenansprüche für ehemalige Beschäftigte und Verfolgte in einem Ghetto

Artikel

Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto Rentenansprüche geltend machen und eine Anerkennungsleistung beantragen.

Änderung des „Ghettorenten-Gesetzes“ ermöglicht rückwirkende Rentenzahlungen ab 1997

(Stand 21.07.2014)

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Am 1. August 2014 ist ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem das ursprüngliche Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) an bedeutsamen Punkten nachgebessert wird. Die neuen Regelungen ermöglichen es allen Berechtigten, ihre Rente, die auf Beschäftigungszeiten in einem Ghetto beruht, vom 1. Juli 1997 an zu beziehen. Das war ursprünglich nur bei rechtzeitig bis Juni 2003 gestellten Rentenanträgen möglich. Die berechtigten Personen werden direkt von der deutschen Rentenversicherung (DRV) angeschrieben.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Ghettorentenänderungsgesetz - Häufig gestellte Fragen (FAQ) Deutsch PDF / 100 KB

Ghettorentenänderungsgesetz - Häufig gestellte Fragen (FAQ) Russisch PDF / 144 KB

Neufassung der Anerkennungsrichtlinie

Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto Rentenansprüche geltend machen.

Bis zur Neufassung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie vom 20. Dezember 2011), bestand kein Anspruch auf eine Anerkennungsleistung, wenn die Arbeit im Ghetto bereits als Beitragszeit in der Rente berücksichtigt wurde. Nach der Änderung steht dagegen die rentenrechtliche Berücksichtigung der Arbeit im Ghetto einer Zahlung der Anerkennungsleistung nicht mehr entgegen.

Anerkennungsleistung für ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto

Verfolgte des Nationalsozialismus, die sich zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben, das im nationalsozialistischen Einflussbereich lag, und während dieser Zeit ohne Zwang in einem beschäftigungsähnlichen Verhältnis gearbeitet haben, können eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2000 Euro beantragen:

Anerkennungsleistung für ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto PDF / 49 KB
Antragsformular auf Russisch PDF / 673 KB

Antragsformular auf Deutsch PDF / 36 KB

Rentenansprüche für ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto

Hier finden Sie Information über deutsche Rentenansprüche für ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) und der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts:

Informationen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund

Antragsformulare auf deutsch, russisch (und in anderen Sprachen)

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