Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Was Sie sonst noch zur Beantragung ihres Reisepasses oder Personalausweises wissen sollten

Artikel

Die häufigsten Fragen rund um die Beantragung Ihres neuen Reisepasses oder Personalausweises

Ich bin nicht mehr in Deutschland gemeldet. Welches ist meine zuständige Pass-/ Personalausweisstelle?

Ihren neuen Reisepass oder Personalausweis können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in der Russischen Föderation beantragen, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Unsere Konsulatefinderkarte weist Ihnen den Weg.

Ich bin noch in Deutschland gemeldet. Kann ich trotzdem einen Pass oder Personalausweis im Ausland beantragen?

Prinzipiell können Sie Ihren Pass-/Personalausweisantrag trotzdem bei Ihrer Auslandsvertretung stellen. Beachten Sie aber bitte, dass sich die Gebühren dadurch deutlich erhöhen und wir von Ihrer zuständigen deutschen Behörde eine Ermächtigung zur Pass-/ Personalausweisausstellung einholen müssen.

Brauche ich einen Termin, um einen Pass oder Personalausweis zu beantragen?

Ja. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit der Rechts- und Konsularabteilung Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.

Die Botschaft Moskau sowie das Generalkonsulat in St. Petersburg bieten ein elektronisches Terminvergabesystem an.

Muss ich persönlich in die Botschaft/ das Generalkonsulat kommen oder kann ich einen Vertreter schicken?

Das Pass-/ und Personalausweisgesetz schreibt Ihre persönliche Anwesenheit zur Beantragung vor, zumal wir seit Einführung der biometrischen Identitätsdokumente auch biometrische Daten erfassen müssen.

Für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises für Minderjährige müssen das Kind und alle Sorgeberechtigten gemeinsam vorsprechen. Sollte es einem Sorgeberechtigten nicht möglich sein, persönlich vorzusprechen, wird von diesem eine Einverständniserklärung zur Beantragung mit beglaubigter Unterschrift benötigt. Personalausweise für Minderjährige können ab Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten selbständig beantragt werden.

Zur Abholung des Dokuments können Sie einen Vertreter mit beglaubigter Vollmacht schicken.

Wo bekomme ich den Pass-/ Personalausweisantrag?

Entweder bei der zuständigen Auslandsvertretung oder hier:
Passantrag (Erwachsene, verheiratete Minderjährige)
Passantrag (unverheiratete Minderjährige)

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig, leserlich und auf deutsch aus.

Gibt es besondere Vorgaben für das Lichtbild?

Ja, die gibt es: Lichtbilder müssen biometriefähig sein, das heißt 3,5 x 4,5 cm groß, farbig und mit einem hellen Hintergrund.
Fotomustertafel

Kann ich mit einer Kreditkarte bezahlen?

Ja, das ist in einigen Auslandsvertretungen möglich. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Rechts- und Konsularabteilung. Bitte beachten Sie, dass bei Kreditkartenzahlungen der Betrag in Euro von der Bundeskasse in Deutschland abgebucht wird. Unter Umständen berechnet Ihr Kreditkartenherausgeber dafür Gebühren.

Brauche ich Bescheinigungen über die Namensführung?

Unbedingt. Damit Ihr Name in Ihr neues Ausweisdokument korrekt in den Reisepass eingetragen wird, legen Sie bitte deutsche Urkunden vor, aus denen sich Ihr Name ergibt. Das kann eine Heiratsurkunde sein oder eine Bescheinigung eines Standesamts über die Namensführung, aber auch eine Bescheinigung nach §94 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG).

Reicht es aus, Kopien einzureichen?

Nein, deutsche Urkunden müssen entweder im Original vorliegen oder als beglaubigte Kopie, die eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar angefertigt hat.

Alle ausländischen Urkunden müssen mit Apostille versehen oder legalisiert sein.

Hinweise zur Apostille und Legalisation

Wie lange dauert es, bis der Pass oder Personalausweis fertig ist?

Alle Pässe und Personalausweise werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. Erfahrungsgemäß trifft der neue Pass vier Wochen nach Antragstellung in der Botschaft oder dem Generalkonsulat ein. Ihre Rechts- und Konsularabteilung teilt Ihnen bei der Beantragung mit, auf welchem Wege Sie darüber informiert werden, dass Sie Ihr neues Ausweisdokument abholen können.

Mein aktueller Reisepass oder Personalausweis ist noch gültig. Was geschieht damit, wenn ich den neuen Reisepass oder Personalausweis abhole?

Sie müssen Ihre alten Ausweisdokumente zur Abholung des neuen Passes oder Personalausweises mitbringen. Sie werden entwertet und Ihnen auf Wunsch wieder ausgehändigt.

Wenn Sie nicht die russische Staatsangehörigkeit oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, die Sie zum dauernden visumsfreien Aufenthalt in der Russischen Föderation berechtigt, und Sie deswegen einen langfristigen russischen Aufenthaltstitel (russisches Visum) haben, werden wir den bisherigen Pass ungültig stempeln und wieder aushändigen, damit Sie Ihren Aufenthaltstitel in den neuen Pass übertragen lassen können. Bitte beachten Sie, dass erst nach der Übertragung Ihres russischen Aufenthaltstitels eine Ausreise aus der Russischen Föderation möglich ist. Erfahrungsgemäß verweigern russische Grenzstellen die Ausreise mit einem gültigen Aufenthaltstitel in einem ungültigen Pass.

Die Beantragung eines elektronischen Personalausweises ist übrigens bereits vor Ablauf Ihres alten Bundespersonalausweises möglich, wenn Sie künftig die Onlinefunktionen nutzen möchten.

Informationen zum elektronischen Personalausweis

Kann ich auch schneller einen neuen Reisepass bekommen?

Ja, das geht. Wenn Sie Ihren neuen Pass schneller benötigen, müssen Sie einen Expresspass beantragen, der innerhalb von drei Werktagen in der Bundesdruckerei in Berlin fertig gestellt wird. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an. Weil die Auslandsvertretung nur einmal wöchentlich bzw. 14-tägig die Post mit den Ausweisdokumenten erhält, dauert es nach Antragstellung bestenfalls eine Woche, längstens zwei Wochen, bis der Expresspass eintrifft.

Eine Expressbearbeitung von Personalausweisanträgen hingegen ist nicht möglich.

Ist es möglich, einen zweiten deutschen Reisepass zu bekommen?

Das Passgesetz ist eindeutig: Niemand darf mehrere deutsche Pässe besitzen, es sei denn, er weist die Notwendigkeit nach. Eine geplante oder zu erwartende Reisetätigkeit allein reicht dafür nicht aus. Sie müssen die bestehende Notwendigkeit z.B. mit Flugtickets, den Briefwechsel mit Geschäftspartnern oder mit bisher erteilten Visa nachweisen.

Lassen Sie sich in Ihrer Rechts- und Konsularabteilung persönlich beraten und bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:

  • alle derzeit gültigen Pässe (auch vorläufige Reisepässe)
  • gegebenenfalls auch nicht mehr gültige Pässe mit anderen ausländischen Visa
  • eine schriftliche Begründung Ihrer Firma, unterschrieben vom Leiter Ihrer Firma

nach oben