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Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland

Unterzeichnung des „2+4“-Vertrags

12. September 1990: Unterzeichnung des „Zwei-plus-Vier-Vertrags“, © dpa - Bildarchiv

06.02.2023 - Pressemitteilung

Zur aktuellen Diskussion um die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland Situation nimmt die Botschaft wie folgt Stellung:

Deutschland erhielt am 3. Oktober 1990 seine volle Souveränität. Im Moskauer Hotel Präsident hatten zuvor die Regierungen der Sowjetunion, der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens gemeinsam mit den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik den sogenannten „2 plus 4 Vertrag“ unterzeichnet. Dieser besagt in Art 7, Abs 2: „Das vereinigte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“. Damit endeten die letzten Vorbehaltsrechte der vier Alliierten.

Im November 1990 erklärten dann die Sowjetunion und Deutschland im bilateralen „Nachbarschaftsvertrag“, gegenseitig ihre „souveräne Gleichheit“ zu achten.

Die alliierte Besatzung der Bundesrepublik Deutschland war bereits 1955 mit dem geänderten „Deutschlandvertrag“ zu Ende gegangen. In diesem erklärten die drei West-Alliierten für die Bundesrepublik das Besatzungsregime für beendet und hoben das Besatzungsstatut auf. Die Präsenz von Soldaten anderer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt seither auf der Basis des NATO-Truppenstatuts und von bilateralen Vereinbarungen.

Am 1. Oktober 2020 hat die Botschaft im historischen Saal des Hotels Präsident, in dem 30 Jahre zuvor die volle Souveränität Deutschlands besiegelt wurde, gemeinsam mit russischen Partnern dieses historischen Datums gedacht und auch die Rolle der damaligen Sowjetunion gewürdigt. Die Außenminister Russlands und Deutschlands haben Grußworte gehalten, russische und deutsche Diplomaten, Historiker und Zeitzeugen haben sich mit Beiträgen an der Veranstaltung beteiligt.


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