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Was bedeutet „90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen“?
Die 90-Tage-Regel
Ohne Erlaubnis zum Daueraufenthalt sind nur Kurzaufenthalte in den Schengener Staaten zulässig.
Kurzaufenthalte sind alle Aufenthalte „bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei der Zeitraum von 180 Tagen, der jedem Tag des Aufenthalts vorangeht, berücksichtigt wird“.
Damit Sie selbständig überprüfen können, ob Ihre Reisepläne dieser Regelung entsprechen, ist unten eine Tabelle für die Berechnung der Aufenthaltsdauern veröffentlicht.
Diese Tabelle ist kein offizielles Dokument, sondern nur ein Hilfsmittel zur Veranschaulichung und wird ohne Gewähr zur Verfügung gestellt.
Bitte tragen Sie in diese Tabelle zunächst alle Aufenthalte in den Schengen-Staaten im letzten halben Jahr ein.
Wenn Sie die Daten Ihrer nächsten geplanten Reise eintragen, wird Ihnen gezeigt, ob diese geplante Reise zulässig ist oder nicht.
Alternativ können Sie unter den Eingabefeldern für Reisen im grauen Feld die Dauer Ihres gewünschten nächsten Reise eintragen und sehen rechts, ab welchem Datum Sie für die gewünschte Dauer einreisen dürfen.
Weitere Informationen
Nehmen wir an, ein Ausländer hat ein Jahresvisum für die Schengener Staaten, gültig vom 01.01. bis 31.12.
Am 18.10. befindet er sich in den Schengener Staaten.
Zur Bewertung der Legalität seines Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04. bis 18.10. betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet.
Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist.
Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal.
Wenn der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet.
Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04. bis 19.10. — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben.
Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufhält.
Für Verwandtenbesuche trifft oft folgende Vereinfachung zu:
Wenn zwei aufeinanderfolgende Aufenthalte in den Schengen-Staaten zusammengerechnet mehr als 90 Tage dauern, dann müssen zwischen diesen Aufenthalten 90 Kalendertage außerhalb der Schengen-Staaten verbracht werden.
„Ohne Erlaubnis zum Daueraufenthalt“ bedeutet, dass längere Aufenthalte nur dann zulässig sind, wenn eine solche Erlaubnis vorliegt.
Es ist unwichtig, mit wie vielen Visa und mit wie vielen Pässen sich eine Person in den Schengen-Staaten aufhält - mehr als 90 Tage (nach der obigen Regel) sind nicht erlaubt.
Insbesondere gilt nicht, dass ein neues Visum „neue 90 Tage gestattet“.