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Akkreditierung als Korrespondent

Artikel

Für langfristige journalistische Tätigkeit in Russland ist der Status des „Korrespondenten“ vorgesehen.

Korrespondenten deutscher Medien werden beim russischen Außenministerium akkreditiert.

Der Antrag auf Akkreditierung wird entweder unmittelbar beim russischen Außenministerium oder bei einer diplomatischen Vertretung der Russischen Föderation im Ausland gestellt. Bei Problemen und Fragen sollten Sie mit der Pressabteilung des russischen Außenministeriums Kontakt aufnehmen (siehe rechts).

Erforderliche Antragsunterlagen

a) Antragsbrief auf Originalbriefkopf des entsendenden Mediums, unterschrieben vom Chefredakteur oder seinem Vertreter mit folgenden Angaben:

  • Informationen über das entsendende Medium (sofern dieses beim russischen Außenministerium nicht ohnehin bekannt ist).
  • Name, Geburtsdatum und Passnummer des zu Akkreditierenden.
  • Kurze Biographie des zu akkreditierenden Korrespondenten mit Darstellung seiner bisherigen journalistischen Tätigkeit.

b) Zwei Passfotos

Über die Akkreditierung entscheidet das Außenministerium innerhalb von zwei Monaten. Nach seiner Akkreditierung erhält der ausländische Korrespondent eine Bescheinigung, die maximal zwei Jahre Gültigkeit hat. Den Familienangehörigen eines Korrespondenten wird eine entsprechende Karte für den gleichen Zeitraum erteilt.

Visumerteilung

Bei vorhandener Zustimmung des russischen Außenministeriums zur Akkreditierung eines Korrespondenten wird diesem von der zuständigen russischen konsularischen Vertretung im Ausland das erforderliche Einreisevisum innerhalb von fünf Arbeitstagen erteilt, sofern diesbezüglich die Gegenseitigkeit gewährleistet ist.
Akkreditierten Journalisten, die bei Vertretungen von Massenmedien derjenigen Länder beschäftigt sind, mit denen entsprechende zweiseitige Vereinbarungen geschlossen wurden, wird unabhängig von ihrem ständigen Wohnsitz ein Mehrfachein- und -ausreisevisum für die Gültigkeitsdauer eines Jahres erteilt, sofern nicht zweiseitig etwas anderes vereinbart wurde.

Anmeldung

Nach seiner Ankunft in der Russischen Föderation müssen sich der ausländische Korrespondent und seine Familienangehörigen innerhalb von drei Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen des Innenministeriums registrieren lassen.

Rechte und Pflichten

Die in Russland akkreditierten Korrespondenten ausländischer Massenmedien verfügen über die Rechte und Pflichten von Journalisten, wie sie im Gesetz, in internationalen Abkommen und in den Regelungen des Außenministeriums vorgesehen sind.

Verbandsgründung

Akkreditierte Journalisten haben das Recht, in Russland einen journalistischen Berufsverband auf der Grundlage einer von seinen Mitgliedern angenommenen Satzung zu gründen, soweit die Bestimmungen dieser Satzung nicht dem russischen Recht widersprechen.

Einladungen

Beim Außenministerium akkreditierte Vertreter ausländischer Massenmedien und ihre Familienangehörigen können ausländische Staatsangehörige als private Gäste einladen. Für die entsprechenden Visumfragen ist das Außenministerium zuständig.

Dienstleistungen

Die bei Vertretungen ausländischer Massenmedien („Korpunkty“) akkreditierten Korrespondenten und ihre Familienangehörigen können die vom Außenministerium angebotenen Dienstleistungen für das diplomatische Korps in Anspruch nehmen.

Korrespondenten russischer Staatsangehörigkeit

Den als Korrespondenten ausländischer Massenmedien akkreditierten russischen Staatsangehörigen wird der Status eines ausländischen Korrespondenten nur bei der Erfüllung ihrer beruflichen Funktionen zuerkannt.

Verlängerung

Spätesten 15 Tage vor Ablauf der Akkreditierungsfrist stellt die ausländische Leitung eines Massenmediums beim Außenministerium einen Antrag auf Verlängerung der Akkreditierung ihres Korrespondenten.

Verlust der Karte

Einen eventuellen Verlust der Bescheinigung über den Status eines Korrespondenten („Kartotschka“) hat der Korrespondent dem Außenministerium mitzuteilen, das dann innerhalb von zwei Wochen über die Ausstellung eines Duplikats entscheidet.

Wechsel der Akkreditierung

Soll ein bereits akkreditierter Korrespondent für ein neues Medium akkreditiert werden, so hat die Leitung des neues Massenmediums einen entsprechenden Antrag zu stellen. Über die Neuakkreditierung wird innerhalb von zwei Monaten entschieden.

Akkreditierungsverbot

Folgender Personenkreis kommt für eine Akkreditierung als Korrespondent nicht in Frage:

  • Mitarbeiter ausländischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen,
  • Mitarbeiter ausländischer Militärattachéstäbe,
  • Mitarbeiter in Russland registrierter Fluggesellschaften, Banken, Firmen aus den Bereichen Handel und Industrie sowie Vermittlungsagenturen,
  • Mitarbeiter russischer Massenmedien

Widerruf der Akkreditierung

Das Außenministerium kann die Akkreditierung des Korrespondenten eines ausländischen Massenmediums widerrufen, wenn dieser gegen die Gesetze der Russischen Föderation verstoßen hat, und zwar in den Fällen, in denen dies nach Paragraph 48 des „Gesetzes über die Massenmedien“ vorgesehen ist sowie auf der Grundlage der Paragraphen 19 und 20 des Internationalen Pakts über die bürgerlichen und politischen Rechte.

Retorsion

Das russische Außenministerium kann Gegenmaßnahmen in Bezug auf die Korrespondenten von Massenmedien derjenigen Länder ergreifen, in denen es Beschränkungen für russische Staatsangehörige gibt.

Beendigung der Tätigkeit

Bei Beendigung ihrer Tätigkeit in Russland haben akkreditierte ausländische Journalisten ihre Ausweise dem Außenministerium zurückzugeben.

Free-lancer

Eine Akkreditierung als freier (free-lance) Journalist ist nicht möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich von einem kleineren Medium akkreditieren zu lassen und dann von Fall zu Fall für andere Medien Auftragsarbeiten zu übernehmen.

Wichtiger Hinweis

Die Akkreditierungsunterlagen müssen vor Beantragung des Visums entweder per Post (dauert lange) oder besser per Kurierdienst an die Presseabteilung des russischen Außenministeriums übersandt werden. Erst danach erfolgt die Ermächtigung der zuständigen russischen Auslandsvertretung zur Erteilung des Visums.

Die russische Auslandsvertretung nimmt nicht die Akkreditierungsunterlagen zur Weiterleitung an das russische Außenministerium entgegen. Daher ist bei einem geplanten Aufenhalt in Russland frühzeitig (4-6 Wochen zuvor) die Akkreditierung zu beantragen. Nur in dringenden Ausnahmefällen kann die Weiterleitung der Unterlagen über die Deutsche Botschaft Moskau erfolgen.

Weitere Informationen

Bezeichnung

Presseabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation

Ort

Moskau

Adresse

Pl. Smolenskaja-Sennaja 30 Geb. 2, Moskau, 119200

E-Mail

Telefon

+7 499 2441749 (deutschsprechender Mitarbeiter), +7 499 2442087 (Vorzimmer),

Fax

+7 499 244 17 66

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