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Information für Segler

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Grundsätzlich ist ein Abstand von 12 Seemeilen (internationale Vorschriften für Hoheitsgewässer) zur russischen Küste einzuhalten.

Segelboot
Segelboot © picture alliance

Laut Auskunft der Grenzverwaltung des russischen Sicherheitsdienstes (FSB), Abteilung für Küstenwache, gilt für Segler der sogenannte „Friedliche Durchgang“ („peaceful passage“ oder „мирный проход“ [mirnyy prokhod]). Dies bedeutet, ein Segler kann in einer beliebigen Entfernung zur russischen Küste fahren, er darf keine böswilligen Absichten haben und muss jederzeit bereit sein, auf Funkanfragen der russischen Küstenwache zu reagieren und zu antworten. Es wird angeraten, noch vor einer Funkanfrage selbst aktiv zu werden und sich sofort nach Überschreiten der 12 Seemeilenkorridors bei der russischen Küstenwache mit Hilfe der bordeigenen Funkstation zu melden. Im Zweifel muss auch immer mit einer Inspektion durch die russische Küstenwache gerechnet und diese gestattet werden (dabei dürfen sich dann z.B. keine Waffen an Bord o.ä. befinden).

Für diesen „Friedlichen Durchgang“ benötigt man kein Visum für die Russische Föderation, eine Hafeneinfahrt ist aber nicht möglich.

Sollten Sie einen Hafenaufenthalt beabsichtigen und ein Visum benötigen, können Sie sich an ein- auf Russlandreisen spezialisiertes- Reisebüro wenden.

Auch Segel-/Yachtclubs im Kaliningrader Gebiet werden gelegentlich als Ansprechpartner genannt. Eine Auflistung der Yachtclubs im Kaliningrader Gebiet finden Sie hier.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich daher bitte direkt an die jeweils angegebenen Adressen.

Weitere generelle Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Kaliningrader Touristenzentrale.

Es wird insbesondere auch darauf hingewiesen, dass die Angaben ohne Gewähr erfolgen und sich russische Einreisebestimmungen auch kurzzeitig ändern können bzw. es kurzfristige Restriktionen gibt.


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