Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Reglementierte Zonen im Gebiet Kaliningrad

Artikel

Das Gebiet Kaliningrad gehört zu den Regionen in Russland, in denen es für ausländische Staatsangehörige sogenannte reglementierte Zonen gibt, die nur nach vorheriger Ausstellung einer Genehmigung (Propusk) bereist werden dürfen.

EU-Aussengrenze Polen/Russland
Aussengrenze© dpa

Die Propuske für Ausländer für den Besuch einer reglementierten Zone erteilen ausschließlich die zuständigen russischen Behörden, der russische Sicherheitsdienst FSB, und nicht z.B. Reisebüros.

Weiterführende Hinweise zur Beantragung eines Propusk erhalten sie über die Webseite des Kaliningrader Tourismusbüros

Für Ausländer gilt u.a. eine ca. 2 bis 5 km breite Zone um die Grenzen als Sperrgebiet, die man nur auf direktem Weg auf der Hauptstraße zum Grenzübergang benutzen darf. Des Weiteren gehören u.a. dazu die Stadt Baltijsk, die Frische Nehrung, Teile der Verwaltungsbezirke Selenogradsk, Swetlogorsk, Gurjewsk, Krasnosnamensk und Nesterow sowie Teile der Stadt Jantarny und der Stadt Swetly. Die genaue Auflistung können Sie in der beigefügten Verordnung einsehen.

Da es nicht immer einfach ist, reglementierte Zonen zu erkennen, sollten Sie genau auf die Beschilderung achten.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Regelungen kurzfristig ändern können.

Weitere Informationen

nach oben