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Welche Vorschriften gelten für die Einreise mit Heimtieren von Russland nach Deutschland

Vierbeiner auf großer Fahrt

Vierbeiner auf großer Fahrt, © Colourbox

Artikel

Wichtige Informationen für Sie und Ihren tierischen Freund.

Hunde, Katzen und Frettchen

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen von Russland nach Deutschland müssen aus Gründen des Schutzes vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Jedes Tier muss durch einen Microchip (oder für vor dem 3. Juli 2011 geborene Tiere durch eine deutlich erkennbare Tätowierung) gekennzeichnet sein.
  2. In der Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Fragen Sie hierzu gegebenenfalls Ihren Tierarzt. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
  3. Ab dem 16. September 2024 ist für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Russland in die EU die Vorlage des Ergebnisses eines Tollwut-Antikörpertests erforderlich. Die Europäische Kommission hat diese Entscheidung am 19. April 2024 getroffen.
    - Der Test kann nur in einem zugelassenen Labor durchgeführt werden. Zugelassene Labore finden Sie hier
    - Der Test wird mindestens 30 Tage nach dem Impfdatum und mindestens drei Monate vor Reiseantritt durchgeführt.
    - Der Test muss einen Antikörperspiegel von mindestens 0,5 IU/ml anzeigen.

  4. Welpen dürfen frühestens im Alter von 15 Wochen (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) nach Deutschland eingeführt werden bzw. Deutschland im Transit passieren.
  5. Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf bzw. Besitzerwechsel dient.
  6. Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden (Drittländer, die nicht im Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 gelistet sind), so hat der Halter bzw. der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel bzw. den Flughafen nicht verlassen hat.
  7. Die Einreise zu anderen als Handelszwecken kann pro Begleitperson mit bis zu fünf Tieren erfolgen. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Abweichend davon darf die Höchstzahl von fünf Heimtieren überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (nicht für Handelszwecke). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass sie für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind.

Die Einhaltung dieser Anforderungen muss von einer russischen amtlichen Tierärztin/einem russischen amtlichen Tierarzt in einer Tiergesundheitsbescheinigung bestätigt werden. Für die Tiergesundheitsbescheinigung gilt gemäß Verordnung (EU) Nr.576/2013 ein EU-einheitliches Muster. Die Veterinärbescheinigung muss entweder in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein. Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis und Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen.

Bitte bedenken Sie, dass bei jedem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden.

Vögel

Für die Einreise mit Vögeln nach Deutschland müssen aus Gründen des Schutzes vor der Einschleppung und Ausbreitung der Hochpathogenen Aviären Influenza (AI) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Nicht gegen AI geimpfte Vögel müssen in Russland als Herkunftsland unter der Aufsicht eines amtlichen Tierarztes für mindestens 14 Tage einer Quarantäne unterzogen werden. Frühestens am siebten Tag muss eine Probe entnommen und auf H5-und H7-Antigenen oder -Genomen mit negativem Ergebnis untersucht worden sein. Allerdings ist es erlaubt, statt der 14-tägigen Quarantäne mit Blutentnahme die Vögel am Herkunftsort für mindestens 30 Tage abgesondert zu halten. Alternativ können die Vögel aus Russland als Herkunftsland in einer zugelassenen Einrichtung im EU-Bestimmungsmitgliedstaat für 30 Tage unter Quarantäne gestellt werden.
  2. Bei gegen H5 und H7 geimpften Vögeln kann die Quarantäne ganz entfallen, wenn sie mindestens zweimal mit einer H5-und H7-Vakzine geimpft worden sind und die letzte Impfung mindestens 60 Tage und höchstens 6 Monate vor der Einfuhr stattfand.
  3. Die Einreise zu anderen als Handelszwecken kann pro Begleitperson mit bis zu fünf Tieren erfolgen.

Bei der Einreise mit Vögeln ist eine Tiergesundheitsbescheinigung mitzuführen. Diese ist von einer russischen amtlichen Tierärztin/einem russischen amtlichen Tierarzt zu unterzeichnen und ist nach Ausstellung für 10 Tage gültig. Bei Schiffstransport verlängert sich die Gültigkeitsdauer um die Dauer der Seereise. Zusätzlich muss eine Erklärung des Besitzers mitgeführt werden. Das Muster der Tiergesundheitsbescheinigung sowie der Inhalt der Besitzererklärung sind in der Entscheidung 2021/1938 wiedergegeben.

Bitte bedenken Sie, dass bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden.

Andere Haustierarten außer Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel

Im Gegensatz zu der Rechtslage bei Hunden, Katzen, Frettchen und Vögeln ist der Reiseverkehr mit anderen Heimtieren bisher tierseuchenrechtlich innerhalb der EU nicht harmonisiert; es gilt daher nationales deutsches Recht.

Bei der Einreise nach Deutschland mit Kaninchen können 3 Tiere ohne Weiteres mitgenommen werden. Wenn Sie aber mit mehr als 3 Kaninchen einreisen möchten, dann gelten die Regelungen, die auch beim gewerblichen Handel mit diesen Tieren anzuwenden sind. Hamster und Meerschweinchen dürfen ihre Besitzer bei der Einreise nach Deutschland begleiten, ohne dass dabei besondere Bedingungen zu beachten sind.

Sofern eine tierseuchenrechtliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese bei der obersten Veterinärbehörde des Bundeslandes zu beantragen, über welches die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen soll. Darüber hinaus sind artenschutzrechtliche Erfordernisse zu beachten.

Sonstige Hinweise

Bei der Ausreise mit Tieren aus Russland müssen Erfordernisse wie Eigentumsnachweis und Artenschutz sowie Zollvorschriften beachtet werden. Der Eigentumsnachweis ist für die Gesundheitsbescheinigung relevant, die Sie als Eigentümer unterschreiben. Bzgl. des Erwerbs von Eigentum in der Russischen Föderation müssten Sie erforderlichenfalls einen Fachanwalt konsultieren.

Bezüglich artenschutzrechtlicher Erfordernisse und Zollvorschriften erteilen das Bundesamt für Naturschutz resp. der Zoll Auskunft. In der Regel erhalten Sie entsprechende Auskünfte auch über die Transportunternehmen.

Um Schwierigkeiten bei der Einreise von vornherein zu vermeiden, klären Sie bitte vor der Abreise alle offenen Fragen mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt.

Weitere Informationen zur Einreise mit Heimtieren nach Deutschland erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):

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