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Weitere Hinweise für Ihre Reise

06.08.2019 - FAQ

Muss ich mit dem E-Visum am gleichen Grenzübergang ausreisen wie ich eingereist bin?

Nein, Sie können die beliebigen Grenzübergänge im Kaliningrader Gebiet nutzen. Bitte beachten Sie aber, dass der Grenzübergang Pogranichny-Ramoniškiai AUSSCHLIEßLICH ein bilateraler Grenzübergang ist und nur für russische und litauische Staatsangehörige gilt.

Kann ich auf und über die Kurische Nehrung fahren oder gehört sie zu den reglementierten Zonen?

Bitte sehen Sie sich die entsprechenden Hinweise auf unserer Webseite zu den reglementierten Zonen an. Die Kurische Nehrung gehört bis auf den Grenzstreifen nicht zu den reglementierten Zonen. Allerdings ist sie sowohl auf russischer als auch auf litauischer Seite Nationalpark, d.h. Sie zahlen pro Person und pro motorisiertem Fahrzeug eine Gebühr, die auf russischer Seite bar in Rubeln zu zahlen ist (z.Z. je 150 RUB).

Kann ich nach Baltijsk fahren, mich dort aufhalten und übernachten, da es keine Straßenkontrolle gibt?

Nicht alle reglementieren Zonen sind eindeutig beschriftet. Bitte beachten Sie die Hinweise dazu auf unserer Webseite, da auch Baltijsk nach wie vor dazu gehört. Planen Sie einen Aufenthalt dort, besorgen Sie sich bitte vorher eine entsprechende Erlaubnis (Propusk).

Was soll ich im Antrag angeben, wenn ich z.B. nur eine Tagesreise in das Kaliningrader Gebiet plane und nicht übernachten will?

Bitte geben Sie in diesem Fall in allen entsprechenden Feldern „no stay needed“ an.

In meinem E-Visum findet sich ein Zahlendreher bzw. ein Tippfehler im Namen. Kann ich damit einreisen?

Nein, alle Angaben müssen genau mit dem Reisepass übereinstimmen. In deutschen Pässen gibt es z.B. nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“. Bei mehreren Namen, insbesondere Vornamen und Sonderzeichen im Namen, übernehmen Sie die Schreibweise in der maschinenlesbaren Zeile des Passes.

Gilt die Anmeldepflicht auch mit einem elektronischen Visum?

Ja, die Registrierungspflicht ab einem Aufenthalt von 7 Tagen besteht auch mit dem nur bis zu 8 Kalendertagen gültigen E-Visum. Hotels u.ä. übernehmen die Registrierung ab dem 1. Tag automatisch.

Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem Fahrzeug einreisen will?

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Reise- und Sicherheitshinweise. Für die Einreise muss das Fahrzeug zolltechnisch temporär eingeführt werden. Das entsprechende Zollformular dazu muss 2-fach ausgefüllt werden. Weitere Hinweise dazu finden Sie auf der Webseite des russischen Zoll. Rechnen Sie daher mit längeren Wartezeiten an der Grenze. Für Ihr Fahrzeug sollte in der Grünen Versicherungskarte Russland mit angegeben sein. Ansonsten erwerben Sie vor oder kurz nach Überquerung der Grenze eine entsprechende kurzzeitige Versicherung bei den vorhandenen Versicherungsbüros (z.B. an Tankstellen).

Kann ich mehrere E-Visa hintereinander nutzen?

Ja, das ist möglich, aber Sie müssen IMMER eine internationale Grenzstelle überqueren, um mit dem neuen E-Visum wieder einreisen zu können. Inlandsflüge innerhalb der Russischen Föderation sind nicht möglich. Die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Halbjahr darf nicht überschritten werden.

Was soll ich machen, wenn ich unverschuldet (durch Krankheit, Havarie/Unfall des PKW o.ä.) die Aufenthaltsdauer von 8 Kalendertagen überschreite?

Wenden Sie sich mit der offiziellen russischen Bescheinigung über das unverschuldete Überschreiten (z.B. Krankenhaus- bzw. ärztliche Bescheinigung, Polizeibericht etc.) direkt an die Regionalverwaltung des Ministeriums für innere Angelegenheiten (UMVD), Adresse: Ul. Frunse 6, 236016 Kaliningrad (Raum/Kabinet Nr. 16). In diesem Fall zahlen Sie die Strafgebühr nur einmal und erhalten keine Einreisesperre nach Russland. Bei selbstverschuldetem Zuspätkommen an der Grenze werden Sie zunächst dort mit einer Strafe belastet, müssen über das UMVD das zuständige Gericht erfahren und dort wird in der Gerichtsverhandlung die Strafe festgelegt (nur Strafgebühr oder auch Einreisesperre). Nach Zahlung der Gebühr muss auch das Ausreisevisum (special transit visa no. 1) gegen Gebühr beantragt werden. Die Ausstellung kann wiederum bis zu 5 Arbeitstagen dauern.


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