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Wichtiger Hinweis zum Russischen Visum
Reisepass mit Flugtickets, © colourbox
Reisende, die die Gültigkeit des russischen Visums überziehen, können sich nach russischem Recht strafbar machen, außerdem ist die Ausreise mit einem abgelaufenen Visum nicht mehr ohne weiteres möglich.
Sofern das Visum abgelaufen ist, müssen Sie sich an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden, wo die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, welches üblicherweise mit einer Geldstrafe und der Ausweisung aus der Russischen Föderation endet. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies wiederum eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.
Für die Vorsprache bei der russischen Migrationsbehörde oder vor Gericht kann seitens der deutschen Auslandsvertretungen kein Dolmetscher oder Sprachmittler gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler zu überprüfen und bei der Ausreise genügend zeitliche Puffer einzuplanen, um nicht beispielsweise durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. das russische Visum zu überziehen.