Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Fonds für nach 01.01.1928 geborene Holocaustüberlebende

Artikel

Der Fonds soll Überlebende entschädigen, die sich als Kinder mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager oder Ghetto aufhalten mussten oder sich versteckt hielten.

Ende August 2014 einigten sich die Jewish Claims Conference (JCC) und das Bundesfinanzministerium auf die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds in Höhe von 250 Millionen Dollar, der finanzielle Hilfe für die in ihrer Kindheit verfolgten jüdischen NS-Opfer bereitstellen soll.

Im Kontext der diesjährigen Verhandlungen zwischen der Jewish Claims Conference (JCC) und des Bundesfinanzministerium fand im Centrum Judaicum in Berlin am 27. August 2014 erstmals ein internationales Symposium unter dem Titel „Verlorene Kindheit – Kinderüberlebende des Holocaust“ statt. Eine gleichnamige Ausstellung ist für mehrere Monate in verschiedenen deutschen Städten zu sehen: jewishchildsurvivors.org

Der neu zu gründende Fonds soll Überlebende weltweit entschädigen, die sich als Kinder (geboren nach dem 01.01.1928) mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager oder Ghetto aufhalten mussten oder sich versteckt hielten. Betroffene sind berechtigt, eine Einmalzahlung von 2.500 Euro für medizinisch-psychotherapeutische Hilfe zu erhalten.

Nach Zustimmung des Deutschen Bundestages am 03.12.2014 ist diese Regelung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Weiterführende Informationen finden sich auf der:
Homepage der JCC

nach oben