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Spätaussiedleraufnahmeverfahren

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Aufnahmeanträge von Aussiedlern deutscher Volkszugehörigkeit werden vom Bundesverwaltungsamt (BVA) bearbeitet. In der Botschaft Moskau und dem Generalkonsulat Nowosibirsk werden die Antragsformulare ausgegeben und Sprachtests durchgeführt.

Aufnahmeanträge von Aussiedlern deutscher Volkszugehörigkeit - sogenannten Spätaussiedlern - sind direkt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einzureichen und werden dort bearbeitet. Das BVA prüft im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und erteilt dann den Aufnahmebescheid, der zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Aussiedleraufnahmeverfahren

Alle Informationen zum Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler finden Sie auf den Seiten des Bundesverwaltungsamts (auf Deutsch). Für allgemeine Fragen zum Aufnahmeverfahren als Spätaussiedler, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Bundesverwaltungsamt (Tel.: +49 221-758 0). Hinweise zum Visum als Spätaussiedler bzw. als Familienangehöriger finden Sie auf unserer Seite. Das Bundesverwaltungsamt kann Ihnen zum Visaverfahren keine Auskunft erteilen.

Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers auf der Internetseite des BVA

Antragsformulare

Die Antragsformulare können entweder über die Website des BVA ausgedruckt oder bei der Botschaft Moskau und dem Generalkonsulat Nowosibirsk bezogen werden.

Sprachtests

Sprachtests im Rahmen des Aufnahmeverfahrens und Sprachstandstest für Familienangehörige werden zweimal jährlich in der Botschaft Moskau, dem Generalkonsulat Nowosibirsk sowie in Engels, Gebiet Saratow, durchgeführt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie nach Antragstellung vom BVA.

Visumbeantragung

Erst nach Erhalt eines Aufnahme- bzw. Einbeziehungsbescheides können Sie entsprechende Visumanträge bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums

Visumbeantragung für Spätaussiedler und deren Familienangehörige

Aufnahme in Deutschland in der Pandemie

Information für Personen, die mit einem Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheid nach Deutschland einreisen möchten:

Merkblatt

Verpflichtung zur Bereitstellung einer Unterkunft zur häuslichen Absonderung

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