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Führerschein

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

Symbolfoto EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

Artikel

Informationen zur Beantragung eines deutschen oder internationalen Führerscheins

Führerscheine können nicht bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden. Haben Sie noch Ihren Wohnsitz in Deutschland, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort. Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle an Ihrem letzten Wohnort in Deutschland, alternativ an die ausstellende Behörde und erfragen dort das Vorgehen sowie das entsprechende Antragsformular. Normalerweise reicht es aus, das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit einem biometrischen Passfoto an die Führerscheinstelle in Deutschland zu senden. Die Bezahlung der Gebühr nehmen Sie nach Zusendung der Rechnung bitte selbstständig vor. Sofern eine persönliche Abholung des Führerscheins in Deutschland nicht möglich ist, kann die Führerscheinstelle im Rahmen der Amtshilfe den Führerschein an die deutsche Auslandsvertretung übersenden. Hierbei ist es wichtig, dass Ihre Kontaktdaten durch die Führerscheinstelle mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung der Gebühren für den Führerschein nicht bei der Auslandsvertretung erfolgen kann. Nach Eingang des Führerscheins bei der Auslandsvertretung werden Sie zur Abholung eingeladen. Zur Identitätsprüfung bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit. Sofern von der Führerscheinstelle in Deutschland mitgeteilt, geben Sie bitte Ihren alten Führerschein bei uns ab.

Pflichtumtausch von deutschen Führerscheinen mit Ausstellungsdatum vor dem 19.01.2013

Wurde Ihr deutscher Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt, müssen Sie diesen umtauschen. Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen der Webseite des BMVI. Beachten Sie bitte unbedingt, dass nach Ablauf der Frist, die Sie auf der vorgenannten Webseite des BMVI finden, Ihr alter Führerschein ungültig wird. Das Vorgehen zur Beantragung eines neuen Führerscheins finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass bei der Aushändigung des neuen Führerscheins zwingend Ihr alter Führerschein abzugeben ist. Es handelt sich hierbei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Verlust des deutschen Führerscheins in der Russischen Föderation

Melden Sie den Verlust Ihres Führerscheines umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle und im Anschluss bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle in Deutschland (Führerscheinstelle an Ihrem aktuellen bzw. letzten Wohnort in Deutschland, alternativ ausstellende Behörde in Deutschland). Zur Beantragung eines neuen Führerscheins erkundigen Sie sich bitte ebenfalls bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle.

Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen

Benötige ich im Ausland einen internationalen Führerschein? Wird mein im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anerkannt?
Die Antwort auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:

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