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Beschaffung von Personenstands- und anderen Urkunden in der Russischen Föderation
Beglaubigung, © colourbox
Hinweise zur Beantragung und Beschaffung diverser Urkunden in der Russischen Föderation
- Russische Personenstandsurkunden
- Russische Scheidungsurteile
- Russische Urkunden, die vor 1926 ausgestellt wurden
- Russische Militärdienstbescheinigungen
- Russische Arbeitsbescheinigungen
- Russische Zeugnisse und sonstige Ausbildungsnachweise
- Beschaffung von Urkunden aus dem nördlichen Teil Ostpreußens, heute Oblast Kaliningrad
- Haftungsausschluss
Russische Personenstandsurkunden
Zur Beantragung von russischen Urkunden, die ihren eigenen Personenstand oder den ihrer Kinder beurkunden, wenden Sie sich bitte an die Generalkonsulate der Russischen Föderation in Deutschland.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die Urkunde direkt über die Standesamtsverwaltung der für Sie zuständigen Gebietsverwaltung anzufordern (Anschriften der zuständigen Standesamtsbehörden sind im Internet zu finden). Es gibt in den Aussiedlerzentren der Russischen Föderation ein gut funktionierendes System, nach dem aus Deutschland angeforderte Personenstandsurkunden über den Konsulardienst des Außenministeriums der Russischen Föderation und die Generalkonsulate der Russischen Föderation in Deutschland an den Antragsteller übermittelt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei Monate.
Ebenso können andere Verwandte oder Bekannte in Russland unter Vorlage einer von Ihnen unterzeichneten Vollmacht die Dokumente erhalten. Die von einem deutschen Notar beglaubigte Vollmacht muss mit einer Apostille versehen werden.
Der Botschaft werden grundsätzlich keine Auszüge aus Standesamtsregistern übergeben, da das Standesamtsgesetz der Russischen Föderation dies verbietet.
Russische Scheidungsurteile
Antragsteller müssen die benötigten Scheidungsurteile und, wenn diese nicht mehr vorhanden sind, Negativbescheide selbst beschaffen. Eine persönliche Vorsprache bei Gericht und Standesamt ist dabei nicht erforderlich. Auch Verwandte oder Freunde in Russland können unter Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht jedes Dokument erhalten. Die von einem deutschen Notar beglaubigte Vollmacht muss mit einer Apostille versehen sein.
Russische Urkunden, die vor 1926 ausgestellt wurden
Urkunden, die vor 1926 ausgestellt wurden, können nur beim staatlichen Archiv des zuständigen russischen Föderationssubjektes (also in der jeweiligen Republik, Region oder Verwaltungsgebiet) beantragt werden. Im Regelfall kann mit diesen auch per E-Mail kommuniziert werden. Bevorzugt werden Anschreiben auf Russisch. Die Angabe der Religionszugehörigkeit der Person, zu der Dokumente beantragt werden, ist hilfreich, da bis 1926 die standesamtlichen Register von den Kirchen geführt wurden. In einigen Gebieten der Russischen Föderation, in denen während des 2. Weltkrieges Kampfhandlungen stattfanden, sind die Personenstandsregister erst wieder ab 1942 lückenlos.
Russische Militärdienstbescheinigungen
Sie können sich für die Anforderung der Militärdienstbescheinigung an das für Sie zuständige Generalkonsulat der Russischen Föderation oder direkt an das Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation in Podolsk wenden (Anschrift: 142100 Московская область, г. Подольск, ул. Кирова, 74, Центральный архив Министерства обороны РФ). Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Waffengattung
- Nummer, vollständige Bezeichnung, Unterstellung und Standort (Republik, Region, Verwaltungsgebiet, Stadt, Siedlung) der Einheit
- Zeitraum des Dienstes (Monat, Jahr)
- Dienstgrad und Dienststellung
- Wann und von welchem Wehrkommissariat einberufen
Russische Arbeitsbescheinigungen
Zur Beschaffung von Arbeitsbescheinigungen wenden Sie sich bitte an die Generalkonsulate der Russischen Föderation in Deutschland bzw. an das Staatliche Archiv des für Sie zuständigen Föderationssubjektes (der Republik, Region, des Verwaltungsgebietes) in der Russischen Föderation.
Russische Zeugnisse und sonstige Ausbildungsnachweise
Zur Ausstellung einer Zweitschrift Ihres russischen Abschlusszeugnisses wenden Sie sich bitte persönlich und schriftlich an die jeweilige Bildungseinrichtung. Im Antrag sind die Umstände des Verlustes dieses Zeugnisses anzugeben.
Beschaffung von Urkunden aus dem nördlichen Teil Ostpreußens, heute Oblast Kaliningrad
Stand: 12/2014:
Bei Recherchen wurde festgestellt, dass in den russischen Archiven und Behörden nur wenige Unterlagen und Dokumente aus der Zeit vor 1946 aufzufinden sind. Es wird nach derzeitigem Kenntnisstand vermutet, dass Unterlagen aus Kriegs- und Vorkriegszeit an andere Orte verbracht worden sind. Nicht auszuschließen ist, dass einige möglicherweise durch die Kriegsereignisse verloren bzw. untergegangen sein könnten.
Eine Anfrage beim Staatsarchiv des Kaliningrader Gebietes kann sich dennoch lohnen. Man teilte von dort mit, ab dem 17.06.1946 über Aufzeichnungen von Geburts- und Sterbefällen zu verfügen. Auch seien in seltenen Fällen Informationen bezüglich der gebliebenen Unterlagen über die deutsche Bevölkerung, die in den Jahren 1945-1948 im Kaliningrader Gebiet wohnhaft war, zu bekommen. In Einzelfällen wären auch Unterlagen über deutsche Kinder, die in den Kinderheimen der Nachkriegszeit geblieben waren, auszumachen.
Aus der Vorkriegszeit seien dort z. B. Unterlagen des Standesamts Baubeln (Kreis Tilsit-Ragnit) aus dem Zeitraum 1872-1902 vorhanden.
Archive of Kaliningrad Oblast (GAKO)
Nach hiesigen Erkenntnissen könnten vereinzelt Dokumente und Personenstandsurkunden auch beim Standesamt I in Berlin oder in kirchlichen Archiven vorhanden sein.
Zentralarchiv des Bistums Regensburg
Möglicherweise lohnt auch eine Recherche in polnischen Archiven, da dort ebenfalls vereinzelt Unterlagen (z.B. Standesamtsregister von Pillau) festgestellt worden sind.
Zentrales Staatsarchiv Polen
Hinweise auf weitere Unterlagen aus Kirchen- oder Standesamtsarchiven finden sich auch unter www.ostpreussen.net Wählen Sie dort bitte die Website der jeweiligen Kreisgemeinschaft, in der der von Ihnen gesucht Ort liegt. Die Website der Kreisgemeinschaft enthält oft Informationen zur Familienforschung mit Hinweisen auf mögliche Quellen.
Hilfestellungen zum Verbleib von Urkunden aus dem ehem. Ostpreußen bzw. Orts- und Namensregister können auch hier gefunden werden:
www.ahnen-gesucht.de/ostpreussen
Eine umfassende Information zu Urkunden aus dem östlichen Bereich des heutigen Kaliningrader Gebietes (ehem. Regierungsbezirk Gumbinnen) hat die Gemeinschaft der Salzburger auf dieser Internetseite zusammengestellt: salzburger.homepage.t-online.de/krch-bch.htm
Die vorgenannten Aufzählungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Mit stets fortschreitendem Forschungsstand erweitern sich Erkenntnisse auf diesem Gebiet. Weiterführende Informationen über Archive oder andere Quellen für Urkunden können Sie auch in der einschlägigen Literatur und in Fachbüchern zur Ahnenforschung finden. Möglicherweise sollten Sie die Konsultation von genealogischen Vereinen erwägen, die aufgrund ihrer Erfahrungen und intensiven Forschung auf dem Gebiet der Urkundenbeschaffung auf weitere Quellen oder Datenbanken zurückgreifen können.
Merkblatt zur Beschaffung von Urkunden aus dem ehemaligen Ostpreußen
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Generalkonsulats zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.