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Apostille oder Legalisation von Urkunden

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Deutsche Urkunden benötigen zur Verwendung im Ausland einen Nachweis der Echtheit. Im Falle der Russischen Föderation ist dafür eine Apostille der jeweils zuständigen deutschen Behörde erforderlich. Dies gilt entsprechend umgekehrt für die Anerkennung russischer Urkunden in Deutschland.

Apostilleverfahren

Apostille
Apostille © BFAA

Die Beglaubigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde durch eine Apostille beruht auf dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, das für Deutschland am 13.2.1966 und für Russland am 31.5.1992 in Kraft getreten ist.

Die Apostille wird durch eine regional zuständige Stelle der Verwaltungsbehörden angefertigt. Um herauszufinden, welche für Sie zuständig ist, können Sie sich bei der Behörde erkundigen, die das zu beglaubigende Dokument ausgestellt hat. Ansonsten gelten die unten ausgeführten Zuständigkeiten. Bitte beachten Sie, dass Botschaften und Generalkonsulate keine Apostillen erteilen können. Beachten Sie auch, dass die mit einer Apostille zu versehende Urkunde in der Regel auch übersetzt werden muss.

Zuständige Behörden zur Erteilung von Apostillen auf deutschen Urkunden

In Deutschland sind folgende Behörden zur Erteilung von Apostillen auf deutschen Urkunden zuständig:

  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel) - kurz: BfAA - für Urkunden aller Bundesbehörden und Bundesgerichte;
  • der Präsident des Deutschen Patentamts in München für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts;
  • die Länderministerien (bzw. Senatoren) für Justiz und die Land- und Amtsgerichtspräsidenten für Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Zivil- und Strafgerichte und der Notare;
  • die Länderministerien (bzw. Senatoren) für Inneres und die Regierungspräsidenten (bzw. Bezirksregierungen) für Urkunden aller Verwaltungsbehörden außer der Justizverwaltungsbehörden;
  • die Länderministerien (bzw. Senatoren) für Inneres, die Regierungspräsidenten (bzw. Bezirksregierungen), die Ministerien (bzw. Senatoren) für Justiz und die Land- und Amtsgerichtspräsidenten für Urkunden anderer Gerichte als der ordentlichen Gerichte.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ausstellungsort der Urkunde.

Übersetzung deutscher Urkunden

Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Russland grundsätzlich in die russische Sprache übersetzt werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Am einfachsten ist es, die Übersetzung in der Russischen Föderation vornehmen zu lassen. Russische Übersetzer und Notare werden jedoch nur dann tätig werden, wenn das deutsche Original mit einer Apostille versehen ist.
  • Bei einer in Deutschland gefertigten Übersetzung muss die Richtigkeit der Übersetzung amtlich beglaubigt werden und dann zusätzlich mit einer Apostille versehen werden.

Zuständige Behörden zur Erteilung von Apostillen auf russischen Urkunden

In Russland sind folgende Stellen zur Erteilung von Apostillen auf russischen Urkunden, die in Deutschland verwendet werden sollen, ermächtigt:

  • Das russische Ministerium der Justiz erteilt Apostillen auf Dokumente, die von Organisationen und Einrichtungen ausgehen, die dem Justizministerium direkt unterstellt sind.
  • Das Ministerium der Justiz der zur Russischen Föderation gehörenden Republiken, die Justizorgane der Regionen, Gebiete, autonomer Gebilde, sowie der Städte Moskau und Sankt-Petersburg erteilen Apostillen auf Dokumente, die von ihnen direkt unterstellten Organen und Einrichtungen der Justiz sowie den entsprechenden gerichtlichen Organen der Republik, der Region, des Gebiets, des Bezirks, der Stadt ausgehen, und auf Kopien anderer Dokumente, die ebendort notariell beurkundet wurden.
  • Die standesamtlichen Organe der Regions-, Gebiets- und Bezirkszentren, der Städte Moskau und Sankt-Petersburg erteilen Apostillen auf standesamtliche Urkunden, die direkt von diesen Organen und von ihnen unterstellten standesamtlichen Einrichtungen ausgehen.
  • Die Abteilung für Dokumentation und Auskünfte des russischen Archivkomitees erteilt Apostillen auf Dokumente, die die zentralen staatlichen Archive Russlands ausgeben.
  • Die Archivorgane der autonomen Gebilde, die Archivabteilungen der Regionen und Gebiete erteilen Apostillen auf Dokumente, die die ihnen unterstellten Archive ausgeben.
  • Die Verwaltung für die Angelegenheiten der russischen Generalstaatsanwaltschaft erteilt Apostillen auf Dokumente, die von Organen der Staatsanwaltschaft ausgegebenen werden.

Grundlegende Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr finden Sie hier

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