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Wegweiser © colourbox

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Telefon: +7 495 933 43 11
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Öffnungszeiten:
MO - FR: 08:00 - 10:00 Uhr, 10:30 - 13:00 Uhr
MO - DO: 13:30 - 16:00 Uhr
FR: 13:30 - 14:00 Uhr

Anschrift: Leninski Prospekt 95 a, 119 313 Moskau
Die Eingänge befinden sich in der Seitenstraße Uliza Akademika Piljugina.

Mehr dazu in unseren Datenschutzerklärungen

Eine persönliche Beratung in der Visastelle ist derzeit nicht möglich. Bitte nutzen Sie bei Fragen unser Kontaktformular

Terminvereinbarung

aufgeklappter Tischkalender mit Kugelschreiber
Terminbuchung © colourbox.de

Die Bearbeitung aller Visa-Anträge russlandweit erfolgt nur noch an der Deutschen Botschaft Moskau. Die Visastellen der Generalkonsulate Kaliningrad, St. Petersburg, Jekaterinburg und Nowosibirsk schließen zum 31.05.2023 die Antragsannahme.

Die VisaMetric-Annahmezentren in den genannten Städten bleiben geöffnet, es ist jedoch aufgrund der Postlaufzeiten innerhalb des Landes mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass die Terminvergabe für nationale Visa aufgrund der hohen Nachfrage ab dem 01.06.2023 russlandweit geändert wird. Sie können einen Termin nicht mehr direkt bei der Visastelle oder VisaMetric buchen, sondern tragen sich auf einer Warteliste im Terminvergabesystem der Botschaft ein. Die Botschaft vergibt dann in chronologischer Reihenfolge der Eintragungen Termine zur Visumsbeantragung.

Die Terminvereinbarung für Schengen-Visa erfolgt in St. Petersburg, Moskau, Jekaterinburg und Nowosibirsk weiterhin über unseren Servicepartner VisaMetric.

Gebühren für ein Visum

Für Visa fallen folgende Visagebühren, zahlbar in russischen Rubel (Rub) zum jeweiligen Tageskurs, an:

Art des Visums C C C D
Personenkreis Staatsangehörige der Russischen Föderation, Kinder von 6 bis 12 Jahren zahlen die Hälfte Staatsangehörige von Ländern mit einem gültigen Visaerleichterungsabkommen mit der Europäischen Union, ab 6 Jahren (Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien, Georgien, Kap Verde, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien, Ukraine) Staatsangehörige anderer Staaten, Kinder von 6 bis 12 Jahren zahlen die Hälfte alle Antragsteller, Kinder bis 18 Jahre zahlen die Hälfte
Gebühr 90 € 45 € 90 € 75 €

Die RUB-Beträge werden nach dem Wechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet. Sofern ein aktueller EZB-Wechselkurs nicht zur Verfügung steht, wird der jeweilige Wechselkurs herangezogen, den die Botschaft bzw. die Generalkonsulate zur Abwicklung des Geschäftsverkehrs zu Grunde legen.

Bitte beachten Sie, dass derzeit nur mit russischen Rubeln in bar oder in Deutschland ausgestellten Kreditkarten gezahlt werden kann. Die Gebühren sind passend in Rubel zum aktuellen Umrechnungskurs der Botschaft zu entrichten. Der Wechselkurs der Botschaft kann vom tagesaktuellen Wechselkurs abweichen, bitte bringen Sie daher entsprechend auch kleine Scheine mit. Eine Bezahlung mit russischen und belarussischen Kreditkarten ist derzeit nicht möglich.

Bei Beantragung in einem Visaantragszentrum muss zusätzlich zur Visumgebühr eine Servicegebühr an den externen Dienstleister gezahlt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website von VisaMetric

Gebührenbefreiungen sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich. Einzelheiten werden bei Antragsabgabe geklärt.

Hinweis: Im Ablehnungsfall werden die Gebühren nicht erstattet.

Sonstige Erkenntnisse (AZR, SIS)

Vor Erteilung eines Visums erfolgt gemäß Artikel 21 Absatz 3 c und d Visakodex in jedem Fall die Abfrage des Ausländerzentralregisters (AZR) und des Schengeninformationssystems (SIS). Diese enthalten Angaben zu Ausländern, die während ihres Aufenthaltes in Deutschland oder im Schengenraum straffällig geworden sind. Sollte der Antragsteller im AZR oder SIS mit Einreisebedenken gespeichert sein, wird das Visum in der Regel abgelehnt.

Merkblatt für Personen, gegen die Einreisebedenken, eine Einreisesperre oder eine Ausweisungsverfügung besteht

Antrag auf Erteilung einer Auskunft über die im AZR gespeicherten Daten

Im Ausländerzentralregister (AZR) werden alle relevanten personenbezogenen Daten von Ausländern für die mit ausländer- und asylrechtlichen Aufgaben befassten deutschen Behörden gespeichert. Auf schriftlichen Antrag wird dem Betroffenen nach § 34 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über personenbezogene Daten an Unbefugte erfolgt, kann ein Auskunftsersuchen allerdings nur dann beantwortet werden, wenn die Identität des Betroffenen geprüft ist. Das erforderliche Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf Erteilung einer Auskunft über die im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Daten

Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Visumsverfahrens: Infoblatt

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