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Eröffnung eines Sperrkontos

Auf dem Bild sieht man eine goldene Kreditkarte auf zwei Kontoauszugblättern.

Bankkonto, © colourbox

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Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters sind Sie frei.

In der Russischen Föderation bietet nach dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft und der Generalkonsulate keine örtliche Bank ein Sperrkonto an, welches die Vorgaben des Visumverfahrens erfüllt. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Für die Beantragung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte bringen Sie

sowie sämtliche Dokumente mit, welche für die Eröffnung des Sperrkontos bei der Deutschen Bank erforderlich sind.

Bitte erfragen bzw. vereinbaren Sie wie folgt einen Termin bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung in der Russischen Föderation:

Für die Übersendung durch die Deutsche Botschaft/das Generalkonsulat an die Deutsche Bank wird von Ihnen ein „Prepaid Umschlag/Brief“ eines privaten Dienstleisters bzw. ein ausreichend frankierter Briefumschlag benötigt.

Briefmarken der Deutschen Post finden Sie hier. Für Ihren Antrag sollten Sie in der Regel einen Großbrief für 1,55 Euro auswählen (Schaltfläche „Großbrief bis 500g“). Die im Internet bezahlten Briefmarken erhalten Sie umgehend per E-Mail zugesandt. Der frankierte Briefumschlag sollte bereits an die Deutsche Bank adressiert sein. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche Botschaft/das jeweilige Generalkonsulat keinerlei Haftung für den Versand übernimmt.

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