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Langfristiger Aufenthalt
Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Aufenthaltszweck.
Es wird in der Regel befristet, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Abhängig vom Aufenthaltszweck ist im Regelfall nach Einreise ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
- Zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz auf der Krim ist die Deutsche Botschaft Kiew
- Zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Abchasien (Georgien) und Süd-Ossetien (Georgien) ist die Deutsche Botschaft Tiflis
- Zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz im Amtsbezirk des Generalkonsulats St. Petersburg und der Botschaft Moskau ist die Deutsche Botschaft Moskau
Vertrauen Sie ausschließlich den Informationen der deutschen Auslandsvertretungen. Die Einschaltung von freischaffenden Visaagenturen ist für die erfolgreiche Visumbeantragung nicht erforderlich.
In vier Schritten zum nationalen Visum
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen.
Für das Verfahren ist ausschließlich die Visumgebühr fällig. Die Bereitstellung der Anträge und Merkblätter erfolgt gratis. Die Hilfe eines Vermittlers ist nicht erforderlich.
Antragsformular ausfüllen und Dokumente zusammenstellen
Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Sie Ihren Antrag zum Termin vollständig einreichen. Bringen Sie also das Antragsformular mit Passfotos, Ihren Reisepass, die für den Aufenthaltszweck vorgesehenen Unterlagen und die Gebühr mit.
Ein Antragsformular in deutscher/russischer Sprache zum handschriftlichen Ausfüllen steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Sie können das Antragsformular auch online ausfüllen. Derzeit stehen leider nur eine deutsche und eine englische Version des Online-Antragsformulars für ein nationales Visum zur Verfügung. Beachten Sie bitte zuvor die Ausfüllhinweise in deutscher, russischer bzw. englischer Sprache. Bei Antragstellung legen Sie bitte einen Ausdruck des Online-Antragsformulars einschließlich der Seite mit dem Barcode vor.
Die benötigten Unterlagen sind entsprechend dem Aufenthaltszweck in den Merkblättern im Bereich Downloads aufgelistet.
Bitte beachten Sie, dass Nachweise zur Finanzierung des Lebensunterhaltes in der Form eines russischen Kontos nicht mehr akzeptiert werden; es sollte ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung gemäß den jeweiligen Merkblättern vorgelegt werden.
Die vorgelegten Unterlagen müssen echt und inhaltlich korrekt sein. Gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung des Visumsantrags. Auch die Täuschung über den Aufenthaltszweck führt zur Ablehnung des Visumsantrags.
Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Antragstellung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und / oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie alle benötigten Unterlagen zum Visuminterview mit. Bei Nachreichungen von nachgeforderten Unterlagen geben Sie bitte die Vorgangsnummer (der sog. Barcode, wird bei Antragstellung vergeben), Name und Vorname des Antragstellers an.
Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Visumsverfahrens: Infoblatt
Bitte denken Sie daran, bei der Terminbuchung bevorzugt eine russische Telefonnummer beziehungsweise eine Anschrift in der Russischen Föderation anzugeben. Das könnte helfen, eventuelle Kontaktversuche zu vereinfachen und damit den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen.
Termin vereinbaren
Die Terminbuchung erfolgt online über RK-Termin
Der gewöhnliche Aufenthalt in der Russischen Föderation ist bei Antragstellung nachzuweisen.
Zu Ihrem Termin ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Dort werden die von Ihnen zusammengestellten Antragsunterlagen und die Antragsgebühr angenommen, Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt gestellt und biometrische Daten (Foto, Fingerabdrücke) erfasst, und es werden mit Ihnen die Besonderheiten Ihres Einzelfalls besprochen. Die Gebühr für die Antragsbearbeitung wird bei Antragstellung fällig. Bei Beantragung in einem Visaantragszentrum muss zusätzlich zur Visumgebühr eine Servicegebühr an den externen Dienstleister gezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Gebührenbefreiungen sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich. Einzelheiten werden bei Antragsabgabe geklärt.
Die Mitnahme von Mobiltelefonen, Computern, Tablets, Kameras, Aufnahmegeräten, Gepäck, Waffen oder scharfen und spitzen Gegenständen und Flüssigkeiten auf das Gelände der Botschaft ist nicht gestattet.
Die benötigten Unterlagen sind entsprechend dem Aufenthaltszweck in den Merkblättern im Bereich Downloads aufgelistet.
Die deutsche Botschaft Moskau prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten zu rechnen. Die Bearbeitungszeit kann sich auch dann verlängern, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten drei Monate Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Deutschen Botschaft kontaktiert.
Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden.
Über entschiedene Visumanträge werden Sie per E-Mail informiert.
Downloads
Mit den folgenden Informationen und Merkblättern stellen Sie Ihren Antrag für ein langfristiges Visum mühelos selbst zusammen. Russische Unterlagen legen Sie mit deutscher Übersetzung einer/-s zugelassenen Übersetzerin/Übersetzers vor.
Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums*
Formular Zusatzangaben zur Erreichbarkeit
Informationsblatt der Botschaft zum Datenschutz
*Sie können das Antragsformular auch online ausfüllen.
Sie sind im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland, mussten aber einen neuen Pass beantragen, weil Ihr alter Pass verloren ging oder gestohlen wurde?
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ist verloren gegangen oder er wurde gestohlen?
In unserem nachstehenden Merkblatt finden Sie zu diesen Fragen weitere Informationen und eine Liste der Unterlagen, die im Falle der Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise vorzulegen sind.
Wiedereinreise
- Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
- Chancenkarte (§ 20a AufenthG)
- Blaue Karte EU
- IT-Fachkraft mit berufspraktischen Kenntnissen
- Wissenschaftler / Forscher
- Ergänzende Informationen für Forscher - Aufnahme einer selbstständigen / freiberuflichen Erwerbstätigkeit
- Künstler / Artisten
- Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
- Arbeitsplatzsuche
- Au-Pair-Aufenthalt
- Freiwilligendienst
- Praktikum
- Aufnahme einer Beschäftigung aus religiösen Gründen
- Berufssportler und Berufstrainer
Hinweise zur Anerkennung eines russischen Hochschulabschlusses
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann es u.a. Voraussetzung sein, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. In unseren Merkblättern finden Sie jeweils einen entsprechenden Hinweis, ob diese Voraussetzung erfüllt sein muss.
Die Vergleichbarkeit können Sie in der Datenbank ANABIN nachprüfen. Sollte Ihre Fachrichtung / Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein oder nicht als „entsprechend“/„vergleichbar“ eingestuft werden, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchführen lassen. Eine Anerkennung ist auch für Abschlüsse nötig, die als „bedingt vergleichbar“ geführt werden.
- Studium und studienvorbereitender Sprachkurs
- Ausbildung
- Ausbildungsplatzsuche und Studienplatzsuche
- Sprachkurs
- Schulbesuch oder Schüleraustausch für mehr als 3 Monate
Hinweise zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland vor der Einreise
Für ein Studium in Deutschland kann die Eröffnung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank in Deutschland notwendig sein. Mehr
Gute Reise!
Ihr Visum ist mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Passnummer und Ihrem Foto bedruckt. Zu sehen ist die genehmigte Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeitspanne, in der Sie in Deutschland einreisen dürfen und sich gegebenenfalls um einen inländischen Aufenthaltstitel bemühen müssen.
Bitte prüfen Sie alle Angaben auf dem Visumsetikett unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit. Eventuelle Fehler sollten der ausstellenden Visastelle unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn alles richtig ist, steht Ihrer Einreise nichts mehr im Weg.
Vergessen Sie nicht, sich direkt nach der Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und auch einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde zu vereinbaren. Es ist möglich, sich mit einem nationalen Visum („D-Visum“) und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen.
Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums*
Formular Zusatzangaben zur Erreichbarkeit
Informationsblatt der Botschaft zum Datenschutz
*Sie können das Antragsformular auch online ausfüllen.
Sie sind im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland, mussten aber einen neuen Pass beantragen, weil Ihr alter Pass verloren ging oder gestohlen wurde?
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ist verloren gegangen oder er wurde gestohlen?
In unserem nachstehenden Merkblatt finden Sie zu diesen Fragen weitere Informationen und eine Liste der Unterlagen, die im Falle der Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise vorzulegen sind.
Wiedereinreise
- Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
- Chancenkarte (§ 20a AufenthG)
- Blaue Karte EU
- IT-Fachkraft mit berufspraktischen Kenntnissen
- Wissenschaftler / Forscher
- Ergänzende Informationen für Forscher - Aufnahme einer selbstständigen / freiberuflichen Erwerbstätigkeit
- Künstler / Artisten
- Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
- Arbeitsplatzsuche
- Au-Pair-Aufenthalt
- Freiwilligendienst
- Praktikum
- Aufnahme einer Beschäftigung aus religiösen Gründen
- Berufssportler und Berufstrainer
Hinweise zur Anerkennung eines russischen Hochschulabschlusses
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann es u.a. Voraussetzung sein, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. In unseren Merkblättern finden Sie jeweils einen entsprechenden Hinweis, ob diese Voraussetzung erfüllt sein muss.
Die Vergleichbarkeit können Sie in der Datenbank ANABIN nachprüfen. Sollte Ihre Fachrichtung / Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein oder nicht als „entsprechend“/„vergleichbar“ eingestuft werden, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchführen lassen. Eine Anerkennung ist auch für Abschlüsse nötig, die als „bedingt vergleichbar“ geführt werden.
- Studium und studienvorbereitender Sprachkurs
- Ausbildung
- Ausbildungsplatzsuche und Studienplatzsuche
- Sprachkurs
- Schulbesuch oder Schüleraustausch für mehr als 3 Monate
Hinweise zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland vor der Einreise
Für ein Studium in Deutschland kann die Eröffnung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank in Deutschland notwendig sein. Mehr
Rechtsgrundlagen
Diese Rechtsgrundlagen sind für die Entscheidung von nationalen Visumanträgen maßgeblich. Sie sind nur in deutscher Sprache verfügbar.