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FAQ / Wissenswertes

Artikel

Falls Ihnen einige Begriffe, die auf den Merkblättern verwendet wurden, noch unklar sind, können Sie hier in alphabetischer Reihenfolge weitere Informationen dazu finden.

Ablehnung von Visaanträgen

Wenn Sie kein Visum, sondern einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, ist darin vermerkt, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Die Antragstellerin/der Antragsteller kann einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gegen die Entscheidung der Auslandsvertretung steht jedem Antragsteller der kostenpflichtige Rechtsweg offen.

Antragsformulare

Ein Antragsformular in deutscher/russischer Sprache zum handschriftlichen Ausfüllen steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Sie können das Antragsformular auch online ausfüllen. Derzeit stehen leider nur eine deutsche und eine englische Version des Online-Antragsformulars für ein nationales Visum zur Verfügung. Beachten Sie bitte zuvor die Ausfüllhinweise in deutscher bzw. englischer Sprache. Bei Antragstellung legen Sie bitte einen Ausdruck des Online-Antragsformulars einschließlich der Seite mit dem Barcode vor.

Apostille

Standesamtliche Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen werden (dies gilt nicht für Urkunden, die von einem deutschen Standesamt ausgestellt wurden). Bitte achten Sie darauf, dass die Apostille auf der Originalurkunde (und nicht auf den Kopien) angebracht wird.

Familienzusammenführung zu syrischen Schutzberechtigten

Familienangehörige von in Deutschland anerkannten syrischen Schutzberechtigten können ihre Anträge auf Familienzusammenführung nur dann in einer der deutschen Auslandsvertretungen in Russland stellen, wenn sie sich aus anderen Gründen als zur Antragstellung zum Daueraufenthalt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Auslandsvertretung aufhalten.
Damit ist insbesondere ein Aufenthalt mit russischen Kurzaufenthaltsvisa (bis zu 90 Tage) ausgeschlossen - unabhängig davon, für welchen Reisezweck dieses Visum erteilt wurde.

Fotos

Es müssen drei aktuelle, identische Passfotos vor weißem Hintergrund in der Größe 45 x 35 Millimeter vorgelegt werden. Die Fotos müssen die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel

Bitte kleben Sie ein Foto jeweils auf ein Antragsformular und bringen das dritte Foto mit. Dieses erhalten Sie nach Vorsprache umgehend zurück.

Gebühren

Information finden Sie hier

Gültigkeitsbereich des nationalen Visums

Das nationale Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten ohne dortige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Gültigkeitsdauer des nationalen Visums

Das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei bis sechs Monate. Entsprechend dem Aufenthaltszweck wird anschließend durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr, z.B. für ein Austauschstudium oder einen einjährigen Personalaustausch, kann das Visum auch für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts ausgestellt werden.

Ihr Reisepass muss bei Visierung mindestens zwei leere Seiten aufweisen und im Falle eines befristeten Aufenthalts mindestens noch drei Monate nach Ablauf des geplanten Reisezeitraums gültig sein.

Krankenversicherung

Es ist erforderlich, unverzüglich nach der Einreise einen den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V) vergleichbaren andauernden privaten Krankenversicherungsschutz abzuschließen (sog. Incoming-Versicherung), sofern nicht bereits ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht, wie etwa bei der Aufnahme in die Familienversicherung im Falle einer Familienzusammenführung. Bei Erwerbstätigkeit muss der Versicherungsschutz bei Beginn des Arbeitsvertrags gewährleistet sein. Auch bei Studierenden kann eine Immatrikulation erst erfolgen, wenn der Studierende eine Krankenversicherung nachweist. Der Versicherungsvertrag muss unbefristet sein und darf keine Ablauf- oder Erlöschensklausel hinsichtlich eines bestimmten Lebensalters, der Aufgabe einer Tätigkeit, des Wechsels des Aufenthaltszwecks oder des Verlustes eines legalen Aufenthaltsstatus enthalten.
Dieser Krankenversicherungsschutz muss die Leistungen umfassen, auf die gesetzlich Versicherte nach § 11 Abs. 1 – 3 SGB V Anspruch haben.
Der durchgehende Krankenversicherungsschutz ist bei jeder Antragstellung auf Verlängerung des Aufenthaltstitels vorzulegen. Noch während der Gültigkeit des durch die Botschaft erteilten Visums ist der geforderte ausreichende Krankenversicherungsschutz abzuschließen.

Lebenslauf

Der Lebenslauf soll ohne Lücken Ihren persönlichen Werdegang bis zum Zeitpunkt der Antragstellung darstellen. Eine klare und übersichtliche Gliederung in Tabellenform ist sinnvoll.

Motivationsschreiben

Ein Motivationsschreiben ist ein selbst verfasstes Schreiben, im dem Sie erläutern, weshalb Sie sich für ein Studium, einen Sprachkurs etc. in Deutschland entschieden haben. Nutzen Sie bitte keine allgemeinen Floskeln, sondern legen Sie Ihre konkreten persönlichen Gründe dar.

Persönliche Vorsprache

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Beantragung eines nationalen Visums die Erfassung der biometrischen Daten, d.h. die Aufnahme der Fingerabdrücke, und somit eine persönliche Vorsprache der Antragsteller erforderlich ist. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt ab dem vollendeten 12. Lebensjahr.

Sperrkonto

Für ein Studium in Deutschland kann die Eröffnung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank in Deutschland notwendig sein.
Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen. Uns sind derzeit die folgenden Anbieter bekannt, die deutschlandweit Sperrkonten für Studenten einrichten:
Deutsche Bank
Fintiba
X-Patrio
In der Regel bietet die lokale Bank an Ihrem zukünftigen Studienort ebenfalls die Eröffnung eines Sperrkontos an. Hierzu ist meist die persönliche Beantragung vor Ort nötig. Erkundigen Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrer Bank.

Übersetzung

Alle russischsprachigen Unterlagen sind mit einer von einem zugelassenen Übersetzer gefertigten, deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. Dies ist nicht erforderlich für die Kopien vom russischen Auslands- und Inlandspass und die Reisekrankenversicherung.
Ist eine Apostille vorhanden, so muss auch diese übersetzt werden.

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