Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Nationale Visa
Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums*
Formular Zusatzangaben zur Erreichbarkeit
Informationsblatt der Botschaft zum Datenschutz
*Sie können das Antragsformular auch online ausfüllen.
Sie sind im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland, mussten aber einen neuen Pass beantragen, weil Ihr alter Pass verloren ging oder gestohlen wurde?
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ist verloren gegangen oder er wurde gestohlen?
In unserem nachstehenden Merkblatt finden Sie zu diesen Fragen weitere Informationen und eine Liste der Unterlagen, die im Falle der Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise vorzulegen sind.
Wiedereinreise
- Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
- Chancenkarte (§ 20a AufenthG)
- Blaue Karte EU
- IT-Fachkraft mit berufspraktischen Kenntnissen
- Wissenschaftler / Forscher
- Ergänzende Informationen für Forscher - Aufnahme einer selbstständigen / freiberuflichen Erwerbstätigkeit
- Künstler / Artisten
- Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
- Arbeitsplatzsuche
- Au-Pair-Aufenthalt
- Freiwilligendienst
- Praktikum
- Aufnahme einer Beschäftigung aus religiösen Gründen
- Berufssportler und Berufstrainer
Hinweise zur Anerkennung eines russischen Hochschulabschlusses
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann es u.a. Voraussetzung sein, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. In unseren Merkblättern finden Sie jeweils einen entsprechenden Hinweis, ob diese Voraussetzung erfüllt sein muss.
Die Vergleichbarkeit können Sie in der Datenbank ANABIN nachprüfen. Sollte Ihre Fachrichtung / Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein oder nicht als „entsprechend“/„vergleichbar“ eingestuft werden, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchführen lassen. Eine Anerkennung ist auch für Abschlüsse nötig, die als „bedingt vergleichbar“ geführt werden.
- Studium und studienvorbereitender Sprachkurs
- Ausbildung
- Ausbildungsplatzsuche und Studienplatzsuche
- Sprachkurs
- Schulbesuch oder Schüleraustausch für mehr als 3 Monate
Hinweise zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland vor der Einreise
Für ein Studium in Deutschland kann die Eröffnung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank in Deutschland notwendig sein. Mehr