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Beschluss des Europäischen Rates zur vollständigen Aussetzung der Visaerleichterungen für Russland
Durch Beschluss des Europäischen Rates wurde das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland vollständig ausgesetzt. Daher gelten für kurzfristige Aufenthalte nun die allgemeinen Bestimmungen des Visakodex für die russischen Bürgerinnen und Bürger.
Nach den dazu erlassenen Leitlinien der Kommission sollten die Konsulate angesichts der erhöhten Sicherheitsrisiken, die sich für die EU infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ergeben, eine strikte Bewertung der Sicherheitsrisiken vornehmen. Dies könnte dazu führen, dass die Ausstellung von Visa verweigert wird und bestehende gültige Visa aufgehoben werden. Zudem werden russische Antragsteller, die nicht aus zwingenden Gründen reisen, mit längeren und gründlicheren Antragsverfahren rechnen müssen.
Mögliche Konsequenzen:
- weniger dringliche Behandlung von Anträgen von Personen, die keinen dringenden Reisegrund haben
- längere Bearbeitungsfristen
- Anforderung zusätzlicher Unterlagen
- strengere Prüfung von Visumanträgen
- eingehende Prüfung der Antragsteller mit Blick auf die mögliche Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedsstaates
- keine Visumerteilung bei Zweifeln an der Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der EU nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums zu verlassen
- strikter Ansatz bei der Neubewertung gültiger Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt, die russischen Staatsangehörigen bereits erteilt wurden und ggf. Aufhebung des bestehenden Visums
- grundsätzlich keine Visa für die mehrfache Einreise mit langer Gültigkeitsdauer, sondern Visa für die einmalige Einreise und/oder Visa mit kürzerer Gültigkeitsdauer
Die EU steht weiterhin russischen Visumantragstellern offen, die aus dringenden Gründen reisen, insbesondere Familienangehörigen von EU-Bürgern, Journalisten, Dissidenten und Vertretern der Zivilgesellschaft. Die Leitlinien unterstützen die Mitgliedstaaten dabei, in solchen Fällen die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen. Nach den Visumvorschriften können die Mitgliedstaaten beispielsweise beschließen, die Visumgebühr in bestimmten Fällen zu reduzieren oder zu erlassen, was Journalisten, Dissidenten, Schülern, Studenten und Forschern gegebenenfalls das Reisen erleichtert.
Mehr Informationen zu den Leitlinien finden Sie hier
Die Kommission legte den Mitgliedstaaten am 30.09.2022 aktualisierte Leitlinien für die Bearbeitung von Visaanträgen russischer Staatsbürger sowie für Kontrollen an den EU-Außengrenzen vor. Diese Leitlinien tragen den jüngsten geopolitischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine Rechnung. Die jüngste Eskalation des Krieges durch Russland unter anderem durch die Mobilmachung in Russland und Scheinreferenden in den besetzten Gebieten hat dazu geführt, dass immer mehr Bürger, darunter Wehrpflichtige und ihre Familien, aus der Russischen Föderation fliehen. In den Leitlinien werden eine strengere Sicherheitskontrolle bei der Erteilung von Visa an russische Staatsangehörige und verschärfte Grenzkontrollen angemahnt. Gleichzeitig gilt es, das EU-Asylrecht uneingeschränkt zu achten.
Mehr Informationen hierzu finden Sie hier