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Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Brexit

Brexit, © picture alliance

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Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist am 31.01.2020 förmlich aus der Europäischen Union ausgetreten.

Darüber hinaus gibt es bis zum 31.12.2020 eine Übergangsfrist. Während des Übergangszeitraums bleibt auch das Freizügigkeitsgesetz/EU auf britische Staatsangehörige und deren (drittstaatsangehörige) Familienangehörige anwendbar.

Mit Ablauf des 31.12.2020 endet dieser Übergangszeitraum und britische Staatsangehörige fallen ab dem 01.01.2021 nicht mehr unter die Bestimmungen des EU-Rechts zur Freizügigkeit.

  • Britische Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2021 für einen längerfristigen Aufenthalt neu nach Deutschland einreisen wollen, unterliegen der allgemeinen Visumpflicht.
  • Für kurzfristige Aufenthalte werden britische Staatsangehörige ab 2021 visumfrei nach Deutschland einreisen können.

Weitere Informationen finden Sie über folgenden Link: www.uk.diplo.de

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