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Sterbefälle
Todesfall, © colourbox
Wenn Sie nach einem Todesfall die Überführung des Leichnams bzw. der Urne nach Deutschland wünschen, kann damit prinzipiell jeder in Deutschland ansässige, international
arbeitende Rückführungsservice beauftragt werden. Die Beauftragung eines mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten Unternehmens ist ratsam. Durch die deutschen Auslandsvertretungen in Russland werden Leichenpässe bzw. Urnenbescheinigungen ausgestellt, wenn ein Sarg oder eine Urne nach Deutschland befördert werden soll.
Die nachstehenden Informationen zu Sargüberführungen sind vorrangig für Bestattungsunternehmen bestimmt, da eine Sargüberführung innerhalb Deutschlands nach den geltenden bestattungsrechtlichen Vorschriften (Landesrecht) nur von einem Bestattungsunternehmen vorgenommen werden darf.
Im Gegensatz zu Sargüberführungen ist in Deutschland für den Transport einer Urne die Einschaltung eines Bestattungsunternehmens nicht gesetzlich vorgeschrieben. So ist z.B. grundsätzlich auch der Versand einer Urne durch einen Paketdienst möglich, solange der Adressat in Deutschland eine Friedhofsverwaltung oder ein Bestattungsunternehmen ist. Jedoch ist in Russland die Einschaltung eines Bestattungsunternehmens in der Regel dennoch erforderlich (keine Aushändigung von Urnen an und kein Transport durch Privatpersonen). Es sollte daher unbedingt vorher ein Bestattungsunternehmen in Deutschland kontaktiert werden.
Die Ankunft der Urne ist darüber hinaus dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung anzukündigen. Einzelheiten zur Bestattung und hierfür benötigte Dokumente und Beauftragungen sollten vorab mit den betroffenen Stellen in Deutschland abgesprochen werden.
Ggf. zusätzlich einzuhaltende Vorschriften am Abgangsort sowie luftverkehrsrechtliche Regelungen in Bezug auf Sargüberführungen und Urnentransport (z.B. Zinksarg, Durchleuchtbarkeit von Urnen) bleiben davon unberührt.
Bitte beachten Sie: Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Russland stellen zwar Urnenbescheinigungen auch auf Veranlassung von Privatpersonen aus. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Urnentransports können sie jedoch nicht behilflich sein.
Urnenbescheinigung
Die Urnenbescheinigung wird von der örtlich zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt. Bitte nutzen Sie den Konsulatefinder, um die in Ihrem Fall zuständige Auslandsvertretung zu kontaktieren.
Folgende Dokumente werden zur Ausstellung einer Urnenbescheinigung benötigt:
• Sterbeurkunde mit Apostille
• Bestätigung der Einäscherung sowie Bestätigung des hiesigen Bestattungsinstitutes, dass die Urne nur die Asche der verstorbenen Person enthält (Urne sollte versiegelt und nummeriert sein).
• Pass des/der Verstorbenen oder zumindest eine beglaubigte Kopie davon
• Gebühr für die Ausstellung der Urnenbescheinigung: 64,07 Euro (zu zahlen in Rubel nach dem aktuellen Zahlstellenkurs der Auslandsvertretung).
Leichenpass
Der sogenannte Leichenpass wird von der örtlich zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt. Bitte nutzen Sie unseren Konsulatefinder, um die in Ihrem Fall zuständige Auslandsvertretung zu kontaktieren. Für die Überführung einer Leiche von Russland nach Deutschland sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• Sterbeurkunde mit Apostille
• Bestattungserlaubnis/Überführungsgenehmigung
• Bescheinigung, dass der/die Verstorbene an keinen ansteckenden Krankheiten litt
• Pass des/der Verstorbenen bzw. zumindest eine beglaubigte Kopie davon
• Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses: 64,07 Euro (zu zahlen in Rubel nach dem aktuellen Zahlstellenkurs der Auslandsvertretung)
Zusätzlich vom Bestattungsunternehmen:
• Bescheinigung über die Gültigkeit der Lizenz als Bestattungsunternehmen
• Bestätigung über die ordnungsgemäße Einbalsamierung
• Bestätigung über die Einsargung in einen Zinksarg („Lötbescheinigung“)
• Grabplatzbestätigung
• Luftfrachtbrief (Airwaybill) bei Beförderung auf dem Luftweg