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Adoption

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Adoption, © dpa

10.04.2022 - Artikel

Internationale Adoption

Achtung: Die Russische Föderation ist kein Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens (HAÜ). Mit dem In-Kraft-Treten des deutschen Adoptionshilfegesetzes am 01.04.2021 ist ein Anerkennungs- und Wirkungsfeststellungsverfahren einer russischen Adoptionsentscheidung vor dem deutschen Familiengericht verpflichtend.

Anerkennungsfähig sind grundsätzlich nur sog. begleitete Adoptionen, d.h. solche, die unter Beteiligung und Vermittlung einer anerkannten deutschen Adoptionsvermittlungsstelle durchgeführt worden sind. Die Begleitung der Adoption durch die Behörden des Aufenthaltstaates des Kindes sowie des Aufenthaltstaates der Adoptierenden können Sie durch Vorlage einer Bescheinigung der Vermittlungsstelle nach §2d Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) nachweisen.

Für nationale Adoptionen ändert sich durch das Adoptionshilfegesetzes nichts.

Wie kann ich ein russisches Kind adoptieren?

Wenn Sie als deutsche Staatsangehörige den Wunsch hegen, ein Kind aus der Russischen Föderation zu adoptieren, sollten Sie sich an eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Diese wird Sie bezüglich der Prozesse beraten und bei Ihrem Vorhaben unterstützen.

Bitte beachten Sie, dass eine Adoption nach den Gesetzen Russischen Föderation für gleichgeschlechtliche Paare nicht möglich ist.

Ihre deutsche Auslandvertretung am Wohnort des Kindes in der Russischen Föderation unterstützt Sie während des Verfahrens insoweit, als dass sie eine Bescheinigung in russischer Sprache ausstellen kann, die eine kurze Erklärung der Wirkung der Adoption auf die Staatsangehörigkeit des Kindes aus deutscher Sicht trifft. Erfahrungsgemäß wird diese Bescheinigung von den russischen Gerichten gefordert. Um die Vorlage der Unterlagen, die für die Ausstellung dieser Bescheinigung notwendigen sind, und um die Ausstellung selbst kümmert sich im Regelfall die Adoptionsvermittlungsstelle.

Wie bekommt mein adoptiertes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit/ den Pass?

Nach deutschem Recht erhält ein nach den deutschen Gesetzen wirksam adoptiertes Kind unter 18 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption automatisch.

Bei Adoptionsverfahren, die nach dem 01.04.2021 eingeleitet worden sind, tritt der Staatsangehörigkeitserwerb erst mit Ausspruch der Anerkennung durch das deutsche Familiengericht ein.

Damit Sie und Ihr adoptiertes Kind bereits vor Abschluss des Anerkennungs- und Feststellungsverfahrens nach Deutschland einreisen können, besteht bei Vorlage einer Bescheinigung nach §2d AdVermiG sowie inzidenter Anerkennung des Adoptionsurteils durch die Auslandsvertretung die Möglichkeit der Visumerteilung.

Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt mit der Visastelle auf, da die Visaerteilung erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Nur in Fällen, in den das Adoptionsverfahren nachweislich einer Bestätigung der Adoptionsvermittlungsstelle vor dem 21.04.2021 eingeleitet wurde, kann noch nach inzidenter Überprüfung des Adoptionsbeschlusses die Erteilung eines deutschen Passes zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommen.

Sollten Sie nach Abschluss eines Adoptionsverfahrens die Einreise nach Deutschland planen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die für Sie zuständige Auslandsvertretung, sodass eine inzidente Prüfung der Adoptionsentscheidung stattfinden kann. Regelmäßig ist die Vorlage folgender Dokumente notwendig:

  • Russisches Adoptionsurteil mit Rechtskraftvermerk und Übersetzung
  • Alte Geburtsurkunde des Kindes vor Adoption (in einfacher Kopie)
  • Neue Geburtsurkunde des Kindes nach Adoption mit Apostille und Übersetzung
  • Russischer Reisepass des Kindes
  • Bescheinigung der Adoptionsvermittlungsstelle
  • Kopien der Pässe der Adoptiveltern
  • Kopien der Geburtsurkunden der Adoptiveltern
  • Ggf. Bescheinigungen über Namensänderungen / Scheidungsurkunden von Vorehen der Adoptiveltern

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Erfahrungsgemäß sind die Adoptionsurteile, die von russischen Gerichten für die Adoptionen durch ausländische Staatsangehörige geschrieben werden etwas ausführlicher als die Urteile für russische Staatsangehörige. Daher kann es bei Prüfung der Urteile die das russische Gericht für russische Staatsangehörige geschrieben hat zu Nachforderungen von Unterlagen kommen.
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