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Eheschließung zwischen deutschen und russischen Staatsangehörigen in Russland
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Sie wollen in Russland heiraten? Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen russischen Standesamt. Eine Eheschließung in der deutschen Auslandsvertretung ist nicht möglich.
In Russland können Eheschließungen nur vor einem russischen Standesbeamten vorgenommen werden. Eine Eheschließung in der deutschen Auslandsvertretung ist nicht möglich.
Seit Inkrafttreten des neuen russischen Standesamtsgesetzes vom 15.11.1997 können Verlobte an jedem beliebigen Ort in der Russischen Föderation die Eheschließung anmelden und heiraten.
Das Ehefähigkeitsalter beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Etwa einen Monat vor der Eheschließung muss das Aufgebot bestellt werden, in der Regel schriftlich vor dem Standesbeamten. Nur das russische Standesamt kann Ihnen verbindlich mitteilen, welche Unterlagen in welcher Form vorgelegt werden müssen. Erfahrungsgemäß verlangt das Standesamt von Deutschen folgende Unterlagen im Original:
- Ehefähigkeitszeugnis
Die in Russland geläufige „Ledigkeitsbescheinigung“ ist in Deutschland unbekannt. Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis kommt dieser Bescheinigung nahe, geht aber weit über die russischen Anforderungen hinaus. Russische Standesämter sind dazu übergangen, nur noch dieses Dokument als Nachweis für den Familienstand anzuerkennen. - Meldebescheinigung von Ihrem Einwohnermeldeamt
- gültiger Reisepass mit gültigem Visum für Russland und Registrierungsvermerk
- Scheidungsurteil, falls zutreffend
Alle deutschen Urkunden, auch die Meldebescheinigung, müssen mit einer Apostille und anschließender notariell beglaubigter Übersetzung versehen sein.
Für den anschließenden Gebrauch in Deutschland muss im Gegenzug die russische Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen werden. Welche russische Behörde dafür zuständig ist, erfahren Sie von dem Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat. In Russland werden Personenstandsurkunden, anders als in Deutschland, grundsätzlich nur einmal ausgestellt. Heiratsurkunden können aber in zwei Exemplaren – eines für jeden Ehegatten – ausgehändigt werden.
Beabsichtigen Sie, mit Ihrem russischen Ehepartner dauerhaft in Deutschland zu leben, beachten Sie bitte die Hinweise zum Visumverfahren auf den Seiten der jeweils zuständigen Auslandsvertretung!
Unsere Konsulatefinderkarte weist Ihnen den Weg.
Weitere Informationen
Deutsche Urkunden benötigen zur Verwendung im Ausland einen Nachweis der Echtheit. Im Falle der Russischen Föderation ist dafür eine Apostille der jeweils zuständigen deutschen Behörde erforderlich. Dies gilt entsprechend umgekehrt für die Anerkennung russischer Urkunden in Deutschland.
Das Bundesverwaltungsamt hat eine Broschüre zum Thema Eheschließung in Russland veröffentlicht.
Ausführliche Informationen des Auswärtigen Amtes zur Wirksamtkeit der Ehe, den Rechtsverhältnissen der Ehepartner und der Anerkennung der ausländischen Heiratsurkunde