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Eheschließung in Deutschland
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Sie wollen in der Bundesrepublik Deutschland heiraten? Verbindliche Auskünfte zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen erhalten Sie von dem deutschen Standesamt, in dem Sie heiraten möchten.
Verbindliche Auskünfte, welche Unterlagen für eine Eheschließung vorzulegen sind, erhalten Sie vom deutschen Standesamt, in dem Sie heiraten möchten.
Das russische Recht kennt kein Ehefähigkeitszeugnis, wie es von deutschen Standesämtern verlangt wird. Russische Standesämter stellen auch keine Bescheinigungen über den Familienstand aus, weil die russische Gesetzgebung keine Benachrichtigung des Heimatstandesamtes über personenstandsrechtliche Änderungen oder standesamtliche Eintragungen an einem anderen Ort in der Russischen Föderation kennt.
Grundsätzlich müssen alle russischen Urkunden mit einer Apostille versehen sein. Viele Standesämter bestehen auf einer Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer.
Im Gegenzug empfiehlt es sich, die deutsche Heiratsurkunde für den anschließenden Gebrauch in Russland mit einer Apostille versehen zu lassen. Welche deutsche Behörde dafür zuständig ist, erfahren Sie von dem Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.
Beabsichtigen Sie, mit Ihrem russischen Ehepartner dauerhaft in Deutschland zu leben, beachten Sie bitte die Hinweise zum Visumverfahren auf den Seiten der jeweils zuständigen Auslandsvertretung!
Weitere Informationen
Deutsche Urkunden benötigen zur Verwendung im Ausland einen Nachweis der Echtheit. Im Falle der Russischen Föderation ist dafür eine Apostille der jeweils zuständigen deutschen Behörde erforderlich. Dies gilt entsprechend umgekehrt für die Anerkennung russischer Urkunden in Deutschland.