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Verzicht / Entlassung
Verzicht auf und Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in Russland
Wenn Sie in der Russischen Föderation leben, neben der deutschen auch die russische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit besitzen und auf die deutsche verzichten wollen, müssen Sie hierfür einen Verzichtsantrag stellen.
Das Bundesverwaltungsamt in Köln als für im Ausland lebende Deutsche zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde prüft die Anträge. Mit Aushändigung der Verzichtsurkunde durch die Auslandsvertretung wird der Verzicht wirksam.
Weiterführende Informationen und das Antragsformular
Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige, die keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen werden, um sich in einem Drittstaat einbürgern zu lassen und dies die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraussetzt - in der Russischen Föderation ist dies regelmäßig der Fall. Der Drittstaat muss zugesichert haben, dass die Einbürgerung nach Entlassung erfolgen wird, da der deutsche Staatsangehörige nicht staatenlos werden darf. Die Entlassung wird wirksam mit Aushändigung der Entlassungsurkunde.