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Nicht-Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit / Negativbescheid

Artikel

Wenn Sie im Ausland leben und eine Bescheinigung benötigen, dass Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann das Bundesverwaltungsamt in Köln auf Antrag eine sogenannte Negativbescheinigung ausstellen.

Bitte lesen Sie die im Merkblatt des Bundesverwaltungsamts enthaltenen Informationen aufmerksam, bevor Sie einen Antrag stellen.

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an, damit wir Sie kontaktieren können.

Weiterführende Informationen und das Antragsformular finden Sie hier


Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Republik Moldau, Polen, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkemnistan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland

Telefon: 0228 99-358-4488 oder 0221-758-4488

Telefax: 0228 99-358-2846 oder 0221-758-2846

zentrale E-Mail-Adresse

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