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FAQ
Häufig gestellte Fragen
- Meine Vorfahren (z.B. Großmutter) waren Deutsche, bin ich es auch und kann ich nach Deutschland reisen/auswandern?
- Wie lange dauert das Feststellungsverfahren meiner deutschen Staatsangehörigkeit?
- Warum ist der deutsche Reisepass/Personalausweis kein Nachweis über meine deutsche Staatsangehörigkeit?
Meine Vorfahren (z.B. Großmutter) waren Deutsche, bin ich es auch und kann ich nach Deutschland reisen/auswandern?
Sie müssen zunächst den Begriff der Staatsangehörigkeit und der Nationalität unterscheiden.
Sollten Ihre Vorfahren als deutsche Staatsangehörige behandelt worden sein, also z.B. deutsche Ausweispapiere oder z.B. Einbürgerungsurkunde erhalten haben, kommt möglicherweise der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung in Frage. Bitte lesen Sie hierzu aufmerksam die Informationen zu Erwerbsgründen (link) und Verlustgründen (link). In den meisten Fällen ist ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren (link) notwendig. Sollten Sie am Ende des Verfahrens einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten, können Sie sodann einen deutschen Reisepass (link) beantragen.
Sollten Ihre Vorfahren deutsche Nationalität gehabt haben, also in russischen/sowjetischen Dokumenten mit deutscher Nationalität geführt worden sein, aber im Besitz russischer/sowjetischer Reisepässe gewesen sein, kommt möglicherweise noch ein Aufnahmeverfahren als Spätaussiedler für Sie in Frage. Bitte informieren Sie sich hier (link) über das Verfahren.
Wie lange dauert das Feststellungsverfahren meiner deutschen Staatsangehörigkeit?
Für alle Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, ist allein das Bundesverwaltungsamt für die Entscheidung zuständig. Daher müssen Sie mindestens mit einer Wartezeit von 24 Monaten rechnen, je nach Nachforschungen oder weiter geforderten Unterlagen kann es auch bis zu 5 Jahre dauern. Bitte haben Sie Geduld, da es sich um eine sorgfältige Prüfung handelt.
Warum ist der deutsche Reisepass/Personalausweis kein Nachweis über meine deutsche Staatsangehörigkeit?
Der Nachweis über die Staatsangehörigkeit wird über entsprechende Urkunden geführt (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Bescheinigung gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BVFG u.ä.), da in diesen Fällen immer Behörden befasst sind, die auf Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert sind. Bei den zahlreichen Pass- und Personalausweisbehörden ist u.U. nicht immer das notwendige Spezialwissen vorhanden und es kann in seltenen Fällen zu Fehlern bei der Ausstellung führen.