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Information für Reisende mit deutscher UND russischer Staatsangehörigkeit
Sie oder Ihre Kinder besitzen die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit ? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise, damit Ihre Reise nach Russland nicht mit einer ärgerlichen Überraschung endet.
Allgemein
Die Auslandsvertretung hat keine Möglichkeit, Einfluss auf die Arbeit der russischen Passbehörden zu nehmen. In Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit hat jeder der beiden Heimatstaaten völkerrechtlich das Recht, diese Personen auf seinem Staatsgebiet ausschließlich als seine eigenen Staatsangehörigen zu behandeln.
Ein- und Ausreise von Minderjährigen mit doppelter Staatsangehörigkeit
Minderjährige, die sowohl die deutsche als auch die russische Staatsangehörigkeit haben, reisen, sofern sie keinen eigenen russischen Reisepass besitzen, oft mit dem Reisepass ihres mitreisenden russischen Elternteils, in den sie mit eingetragen sind, in die Russischen Föderation ein.
Wenn sich dieser Elternteil während seines Aufenthaltes in der Russischen Föderation einen neuen Reisepass ausstellen lässt werden die Kinder in diesen nicht mehr eingetragen. Für die Kinder muss daher dann vor Ort ein eigener russischer Reisepass beantragt werden, damit sie wieder ausreisen können.
Die Ausreise allein mit einem gültigen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Passersatzpapier ist nicht möglich, die Ausreise wird von den russischen Grenzbehörden am Flughafen verweigert.
Die Auslandsvertretung hat auch keine Möglichkeit, auf andere Weise eine Ausreise der Kinder zu erwirken. Seien Sie sich daher bitte bewusst, dass bei einer Einreise mit einem russischen Pass - egal ob mit eigenem Pass oder als eingetragenes Kind - auch die Ausreise nur mit einem russischen Pass erfolgen kann.
Sollten Sie planen, als russischer Elternteil während Ihres Aufenthalts in der Russischen Föderation einen neuen Reisepass zu beantragen, achten Sie bitte noch vor der Ausreise nach Russland darauf, dass Ihre Kinder über eigene gültige russische Reisepässe verfügen. Denken Sie ferner an die langen Bearbeitungszeiten für die Ausstellung russischer Reisepässe.
Der Botschaft sind einzelne Fälle bekannt geworden, in denen es bei der Ausreise von minderjährigen deutsch-russischen Staatsangehörigen aus der Russischen Föderation, die ohne Begleitung durch mindestens einen Elternteil reisen, zu Problemen gekommen ist, da die hierfür erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt werden konnten. Bitte informieren Sie sich daher ausführlich bei der zuständigen Behörde in der Russischen Föderation oder bei den Auslandsvertretungen der Russischen Föderation in Deutschland.
Erwachsene mit doppelter Staatsangehörigkeit
Diese Information gilt gleichermaßen natürlich auch für Erwachsene mit doppelter Staatsangehörigkeit, deren russischer Reisepass während des Aufenthaltes in der Russischen Föderation möglicherweise abläuft. Auch in diesem Fall müssen Sie in jedem Fall die Neuausstellung eines russischen Reisepasses in der Russischen Föderation abwarten. Allein mit dem deutschen Reisepass oder Passersatzdokument ist eine Ausreise nicht möglich und die Auslandsvertretung hat auch hier keine Möglichkeit, Ihre Ausreise anderweitig zu erwirken.
Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit ist daher grundsätzlich zu empfehlen, vor Reiseantritt die Gültigkeitsdauer ihrer Reisedokumente zu überprüfen und sich gegebenenfalls mit der für Ihren Wohnort zuständigen russischen Auslandsvertretung in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen
Die Botschaft möchte Sie über folgende, am 4. August 2014 in Kraft getretene, Änderungen im Föderalen Gesetz „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“, informieren:
Russische Staatsangehörige, die über eine Staatsbürgerschaft bzw. eine Dauer-Aufenthaltserlaubnis eines anderen Staates verfügen, müssen dies grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen dem Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation (FMS) anzeigen.
Die Meldung für minderjährige russische Staatsangehörige bzw. in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen hat durch die gesetzlichen Vertreter zu erfolgen.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden grundsätzlich mit Geldstrafe geahndet. Unterschieden wird nach der Schwere des Verstoßes – bleibt die Meldung gänzlich aus handelt es sich um eine Straftat. Nicht fristgerechte Registrierungen oder unvollständige Angaben gelten als Ordnungswidrigkeit und ziehen Geldbußen nach sich.
Bitte informieren Sie sich über Einzelheiten bei den zuständigen russischen Stellen. Hier können Sie das Gesetz im Original nachlesen