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Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises
Deutscher Reisepass, © colourbox
Sie benötigen einen neuen Reisepass oder Personalausweis? Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und was Sie sonst noch beachten sollten, finden Antworten auf die häufigsten Fragen und nicht zuletzt die Antragsformulare zum Herunterladen.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor geplanten Auslandsreisen mit Ihrer zuständigen Rechts- und Konsularabteilung einen Termin zur Beantragung von Pässen oder Personalausweisen zu vereinbaren!
Konsulatefinder
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Dokumente gefordert werden können.
- vollständig in deutscher Sprache – in Druckbuchstaben oder am PC – ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Antrag (Erwachsene, verheiratete Minderjährige)
Antrag (unverheiratete Minderjährige) - ein biometrisches Passfoto
Fotomustertafel - Abmeldebescheinigung aus Deutschland, wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, aber noch den deutschen Wohnsitz im Reisepass eingetragen haben
- Ihre Geburtsurkunde, einen Auszug aus dem Familienbuch oder eine Heiratsurkunde
- sofern Sie keine deutsche Geburtsurkunde haben: Nachweis darüber, wie Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben (siehe unten).
- Wenn sich Ihr Name geändert hat: Nachweis der aktuellen Namensführung, z.B. durch Heiratsurkunde oder deutsche Namensänderungsurkunde
- Ihren bisherigen Reisepass sowie
- alle Ihre derzeit gültigen Pässe:
- Zweitpass, falls zutreffend
- russischer Reisepass und Inlandspass, falls Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit die russische haben
- Reisepass des anderen Staates, falls Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere haben
- deutsches Scheidungsurteil, sofern zutreffend
- russische Scheidungsurkunde, sofern zutreffend, sowie zusätzlich eine Bescheinigung des russischen Standesamts über die Dauer der Ehe und gegebenenfalls den Anerkennungsbeschluss der ausländischen Ehescheidung für den deutschen Rechtsbereich.
Alle ausländischen Urkunden müssen mit Apostille versehen oder legalisiert sein.
Apostille oder Legalisation von Urkunden
Was muss ich mitbringen, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben habe?
Bitte bringen Sie einen Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit. Das kann sein:
- Einbürgerungsurkunde
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
- Urkunde über den Erklärungserwerb nach § 5 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes
Welche Besonderheiten gelten für Minderjährige?
Bei gemeinsamem Sorgerecht sprechen beide Eltern mit dem Kind persönlich in der Auslandsvertretung vor. Falls ein Sorgeberechtigter nicht anwesend sein kann, wird von diesem Elternteil eine Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift benötigt.
Außer der Geburtsurkunde des Kindes und ggf. seinem vorherigen Reisepass / Kinderreisepass werden die Heiratsurkunde der Eltern bzw. die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung sowie die Pässe der Eltern benötigt.
Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Kinder können ab dem 1. Januar 2024 – wie Erwachsene – nur noch einen biometrischen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Wenn das Kind nicht in Deutschland geboren ist und die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen, ist unter Umständen zunächst die Namensführung des Kindes nach deutschem Recht zu bestimmen. Bitte beachten Sie die Informationen „Geburtsanzeige und Namenserklärung“.
Gebühren
Gebührenübersicht Reisepass
Gebühren Reisepass* |
Gebühr in Euro |
Regulärer Pass (ab 24 Jahren) |
101,00 |
Regulärer Pass (unter 24 Jahren) |
68,50 |
• Zuschlag bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung |
+ 37,50 bzw. 70,00 |
• Expresszuschlag |
+ 32,00 |
• Zuschlag für 48 statt 32 Seiten |
+ 22,00 |
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit auf 1 Jahr begrenzt) |
70,00 |
Unzuständigkeitszuschlag für vorl. Reisepass |
26,00 |
Gebührenübersicht Personalausweis
Gebühren Personalausweis* |
Gebühr in Euro |
Personalausweis (ab 24 Jahren) |
67,00 |
Personalausweis (unter 24 Jahren) |
52,80 |
• Zuschlag bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung |
+ 13,00 |
• Zuschlag bei Ausstellung außerhalb der Bürozeiten |
+ 13,00 |
*Auslagen für Telefonate und Telefaxe für die Kontaktaufnahme mit Ihrer Passbehörde sind zusätzlich zu erstatten.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit der Rechts- und Konsularabteilung Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Die Botschaft Moskau sowie das Generalkonsulat in St. Petersburg bieten ein elektronisches Terminvergabesystem an.