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Wohnortänderung in Ihrem deutschen Reisepass oder Personalausweis
Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, kann Ihr russischer Wohnort in einen Reisepass oder Personalausweis, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis eingetragen werden.
Die Eintragung der Wohnortänderung ist gebührenfrei.
Falls Sie nicht persönlich vorsprechen, um Ihre Wohnortänderung eintragen zu lassen, können Sie jemanden bevollmächtigen; er benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss ein Identifikationsdokument vorweisen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Personalausweisen kein Wohnorteintrag erfolgt, sondern ausschließlich der Vermerk „kein inländischer Wohnsitz“ eingetragen wird.
Diese Unterlagen sind für die Wohnortänderung notwendig:
- der vollständig in deutscher Sprache und in Druckbuchstaben oder am PC ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Änderung des Wohnortes
Antrag (Wohnortänderung) - alle derzeit gültigen deutschen Ausweisdokumente (insbesondere Zweitpässe)
- Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Meldeortes
- Nachweis des Aufenthaltes im Amtsbezirk der jeweiligen Auslandsvertretung(Registrierung, Arbeitserlaubnis usw.)
Im Einzelfall können weitere Dokumente nachgefordert werden.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit der Rechts- und Konsularabteilung Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Die Botschaft Moskau sowie das Generalkonsulat in St. Petersburg bietet ein elektronisches Terminvergabesystem an.