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Medizinische Versorgung in Russland
Grundsätzliches
Reisen Sie nie ohne Auslandsreisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung!
Sie können nicht davon ausgehen, dass in der Russischen Föderation die gleiche medizinische Versorgung wie in Mitteleuropa gewährleistet ist, insbesondere dann, wenn Sie sich für längere Zeit in der russischen Provinz aufhalten wollen. Achten Sie auf ausreichenden Impfschutz, insbesondere für Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A und B.
Medizinische Untersuchungspflichten
Am 29.12.2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Sie haben sich innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen zu unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einzureichen. Hinweise zur Umsetzung dieser Bestimmungen sind auf der Webseite des russischen Innenministeriums hier und hier zu finden. Es wird empfohlen sich an die zuständige russische Migrationsbehörde zu wenden.
Pressemitteilung „Medizinische Untersuchung von ausländischen Staatsangehörigen“
Bezahlung medizinischer Leistungen
In der Russischen Föderation wird davon ausgegangen, dass Sie sofort und bar für medizinische Leistungen zahlen. Das geschieht grundsätzlich in Rubeln, ist aber oft auch in US-Dollar möglich. Gelegentlich können Sie auch in Euro oder mit Kreditkarten zahlen, Sie sollten sich aber nicht auf diese Möglichkeit verlassen.
Selbst bei ambulanten Behandlungen wird immer wieder die Zahlung eines Abschlages zu Beginn jeder medizinischen Leistung verlangt - dabei kann es sich um Beträge bis zu 500 US-Dollar handeln. Nahezu regelmäßig wird eine Vorschusszahlung verlangt, wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Dabei sind Beträge zwischen 500 und 2.000 US-Dollar durchaus üblich. In Einzelfällen müssen Sie damit rechnen, dass ohne Vorschusszahlung keine Behandlung erfolgt.
In jedem Fall sollten Sie sich bei medizinischen Notfällen - sofern Sie keine der unten aufgeführten deutsch- oder englischsprachigen Einrichtungen in Anspruch nehmen können - der Begleitung durch einen sprachkundigen Helfer versichern.
Medikamente
Viele in Deutschland handelsübliche Medikamente sind auch in den großen Städten der Russischen Föderation wie Moskau und St. Petersburg erhältlich. Aber auch dort können Sie nicht davon ausgehen, dass in den Apotheken jederzeit jedes dieser Medikamente erhältlich ist. Das gilt insbesondere für spezielle Dosierungs- und Darreichungsformen von Insulinpräparaten. Sie sollten daher regelmäßig benötigte Medikamente - in für die Aufenthaltsdauer ausreichender Menge - mit sich führen. Damit Sie in größeren Mengen mitgeführte Medikamente durch den Zoll bringen, kann eine entsprechende Bescheinigung Ihres Hausarztes nützlich sein.
In der Russischen Föderation gelten erheblich strengere Betäubungsmittelvorschriften als in Deutschland. Hierunter fallen in Deutschland gängige Psychopharmaka, aber auch einige Schmerzmittel. Diese Medikamente sind in der Russischen Föderation nicht zugelassen und ihr Besitz gilt als illegal. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollten daher solche Medikamente nicht eingeführt werden. (Dies gilt nicht für Medikamente wie Aspirin, Paracetamol, Indometacin etc.)